Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

Von: , 01.08.2010 14:01 Uhr


Hallo,

hätte eine Rechtsfrage zu einer Erbschaft eines Hauses mit Grundstückt. Zählt bei Rechtsfragen das Datum des Grundbucheintrages oder das Datum des Notars, wenn diese zwei Monate auseinanderliegen?

MfG
Karl

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

    Hallo, tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung!

  2. Antwort von Heinz Gintemann nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

    Es kommt auf die Art der Rechtsfrage an. Das Datum der GB-Eintragung zu einem Eigentumswechsel ist wichtig für den dinglichen Erwerb. Für den schuldrechtlichen Erwerb ist der Notarvertrag von Bedeutung.
    mfg
    H.G.

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

      Hallo,

      kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das steht?

      Grüße Karl [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von Heinz Gintemann nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

        Ich kann nur wiederholen: Es kommt auf die Art der Rechtsfrage an, da ich nicht weiss, worum es eigentlich geht. Generell gibt es hierzu keine gesetzliche Regel.
        H.G.

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

    eher der grundbucheintrag mfg

  4. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

    hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den erbschein erfolgt sein muss.
    m.f.g
    petelennox

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

      Hallo,

      kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das steht?

      Grüße Karl




      hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt
      hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den
      erbschein erfolgt sein muss.
      m.f.g
      petelennox

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

        Hallo,

        kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das
        steht?

        Grüße Karl
        Hallo,
        das dürfte nirgends stehen,weil ein Notar in seinen Verträgen freie Hand hat. In diesen Verträgen steht das oder auch nicht was Du wissen willst.Grundsätzlich ist der Grundbucheintrag massgebend, weil eine Auflassung (Notar) keine Eigentumsübertragung ist! Sollte aber z.B. der Notar schreiben: Übergang von Nutzen, Lasten, und Besitz etc. erfolgt zum Datum des Notarvertrages, so ist das das Übergangsdatum und zwar sofort! Dann wäre der Grundbucheintrag nur eine Formsache. Der Notarsvertrag ist die Lösung, wie er verfasst wurde! Glaube mir unser Staat hat aber immer Recht, auch wenn eine Angestellte einen schweren Fehler macht - ich weiss wovon ich rede.
        M.f.G.
        pete



        hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt
        hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den
        erbschein erfolgt sein muss.
        m.f.g
        petelennox

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

    tut mir leid da kenn ich mich nicht so gut aus

Jetzt auf diese Frage antworten.