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von
nach 2 Tagen
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Re^3: Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag
Hallo,
kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das
steht?
Grüße Karl
Hallo,
das dürfte nirgends stehen,weil ein Notar in seinen Verträgen freie Hand hat. In diesen Verträgen steht das oder auch nicht was Du wissen willst.Grundsätzlich ist der Grundbucheintrag massgebend, weil eine Auflassung (Notar) keine Eigentumsübertragung ist! Sollte aber z.B. der Notar schreiben: Übergang von Nutzen, Lasten, und Besitz etc. erfolgt zum Datum des Notarvertrages, so ist das das Übergangsdatum und zwar sofort! Dann wäre der Grundbucheintrag nur eine Formsache. Der Notarsvertrag ist die Lösung, wie er verfasst wurde! Glaube mir unser Staat hat aber immer Recht, auch wenn eine Angestellte einen schweren Fehler macht - ich weiss wovon ich rede.
M.f.G.
pete
hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt
hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den
erbschein erfolgt sein muss.
m.f.g
petelennox