Mietkaution Rückzahlung

Von: , 01.08.2010 20:22 Uhr


Hallo zusammen!

Ich brauch bitte hilfe bzgl. meiner Mietkaution Rückzahlung. Ich habe mein Mietverhältnis ordnungsgemäß gekundigt und die Whg. zum 15. Januar einwandfrei übergeben. Jetzt heißt es doch, dass ich 6 Monate auf meine Kaution warten muss. also sollte ich sie doch bis zum 15. juli ausbezahlt bekommen haben. nun ist schon august. wie soll ich denn weiter vorgehen - welche rechte habe ich? besteht eine rechtliche Möglichkeit warum die Auszahlung noch nicht über die Bühne ging?

bitte dringend um Hilfe!!

Danke!

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkaution Rückzahlung

    hallo, kurz meine erfahrung: der vermieter wartet die nebenkostenabrechung meist ab - 6 monate sind normal. danach kann die auszahlung der kaution verlangt werden. erreichst Du den vermieter? dann kannst Du die auszahlung fordern.
    alles gute
    a.

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkaution Rückzahlung

    Hallo ,

    leider stimmt das mit den 6 Monaten nicht ganz so wie man das immer erzählt.
    Bis 6 Monate nach Auszug hat der Vermieter die Möglichkeit Schäden gegenüber dem ehemaligen Mieter geltend zu machen.
    Auch wenn die Wohnung im ordnungsgemässen Zustand übergeben wurde und das auch so im Übergabeprotokoll steht kann der ehemalige Vermieter noch einen Teil der Mietkaution für eventuelle Nebenkostenabrechnungen einbehalten.
    Die Nebenkostenabrechnung 2010 kann der Vermieter bis zum 31.12.2011 erstellen ( rein rechtlich hat er diese Zeit ).
    Die Abrechnung 2009 muß er bis 31.12.2010 erstellt haben.
    Mit einer Auszahlung der Kaution solltest Du besser nicht in Kürze rechnen.
    Allerdings kann man den Vermieter höflich darauf aufmerksam machen das die Wohnungsübergabe schon lange her ist und er die Kaution doch bitte (mit Fristsetzung) die Kaution nun überweisen soll.
    Auf diese Weise kannst du recht einfach feststellen weshalb er die Kaution noch nicht überwiesen hat.
    Wenn er die Frist verstreichen lässt ohne zu reagieren oder nur einen Teilbetrag überweist muß er das begründen.
    Versuch das einfach mal zuerst und wenn der Vermieter sich dann noch immer querstellt gibt es noch die Möglichkeit den Rechtsweg einzuschlagen.
    Allerdings dauert das alles recht lange und es kann sein das man die Kaution Scheibchenweise zurückbekommt.

    Ich hoffe ich konnte helfen

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietkaution Rückzahlung

      Hallo!

      schon mal vielen vielen Dank für die Hilfe! Ich hab ja schon so etwas befürchtet.. die Nebenkostenabrechnung für 2009 hab ich schon bekommen, da bekomme ich auch noch ordentlich Geld zurück. Das hätte auch schon geschehen sollen, ist aber auch noch nicht passiert. Dieses Geld, also von der Nebenkostenabrechnung, kann ich doch schon mal auf jeden Fall einfordern oder?

      Sprich von den 15. Tagen im Januar 2010 kann man ja davon ausgehen, dass keine hohe Nachzahlung mehr anfällt -Dementsprechend kann ich die Kaution doch schon zurückfordern, oder nicht?

      Und wenn ich es nach 6 Monaten noch nicht zurückbekommen habe, muss der Vermieter dann Gründe angeben, warum er mir es noch nicht überwiesen hat (ich hab auch ein einwandfreies Übergabeprotokoll, dass auch bestätigt, dass keine weiteren Forderungen bestehen und eine Nachmieterin hab ich auch für die Vermieter gesucht).

      Vielen Dank!!

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Mietkaution Rückzahlung

        Hallo ,

        du hast die besten Vorraussetzungen um das Geld zu bekommen , aber eventuell musst du dennoch den Schritt gehen und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
        Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zweierlei.
        Auf alle Fälle würde ich den Vermieter löchern und unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
        Allerdings immer nett und höflich bleiben !!!!
        Wenn es zu einem Prozeß kommen sollte ( was bei mir schon der Fall war ) macht es einen guten Eindruck und hilft den Richter auf seine Seite zu bekommen.
        Was Spricht dagegen ein Einschreiben zu schicken mit einem ähnlichen Wortlaut wie : sehr geehrter Herr ... hiermit bitte ich um Überweisung der mir zustehenden Mietkaution zum 01.09.10 an die unten angegebene Bankverbindung.
        Sollte ich bis zum genannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können sehe ich mich veranlasst rechtliche Schritte einzuleiten.

        Das ist nett , aber bestimmend.


        MfG

        Elmar

  3. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkaution Rückzahlung

    Hallo,guten Tag
    Warscheinlich hat Ihr Vermieter noch Forderungen. Wurde die Wohnung Fehlerlos zurückgegeben?
    Am besten Sie fragen den Vermieter warum er die Kaution zurück hält. Die Nebenkosten- Abrechnung ist auch erledigt?
    Verlangen Sie wegen der Verzögerung extra Zinsen.
    mit freundlichen Grüßen a.g.

  4. Antwort von nach 202 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkaution Rückzahlung

    Die Mietkaution war innerhalb von 6 Monaten auszuzahlen.

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