Scheidung Steuer

Von: , 02.08.2010 09:15 Uhr


Hallo zusammen,
im Nov.2009 wurde ich geschieden. Einige Monate vorher wurde die Steuerrückzahlung für das Jahr 2007 fällig. Meiner Meinung nach sollte diese Rückzahlung halbiert werden, da wir eine Zugewinngemeinschaft hatten. Mein Schwager, der unsere Steuererkärung bearbeitet hat, hatte sich informiert und war zu dem Schluss gekommen, dass die Rückzahlung aufgrund meines geringeren Gehaltes nur zu ca. 10% mir zustehen. Diese Aufteilung ist nach meiner Rechtsauffassung im Falle einer Zugewinngemeinschaft nicht korrekt, zumal die Erstattung in den vergangenen Jahren immer in den gemeinsamen Haushalt geflossen waren.
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Gruß Hans Hubert

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
    Re: Scheidung Steuer

    Sorry, hab keine Ahnung von Steuern.
    Ciao

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidung Steuer

    Hallo Hans Hubert,

    zu deiner Frage kann ich leider gar nichts sagen. Ich kenne mich mit den Rechtsfragen nicht verbindlich genug aus. Meine Spezialisierung bezieht sich auf die psychischen Scheidungsfolgen.

    Alles Gute!
    LG
    Gerda

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidung Steuer

    Hallo,
    bin zwar kein Steuerexperte /rechtskundiger, aber nach meiner Kenntnis geht das halbe halbe.
    Freundl. Grüße
    DK

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Scheidung Steuer

    Hallo Hans!

    Also ich musste die Steuerrückzahlung in diesem Jahr wo wir geschieden wurden noch mit meinem Exmann teilen. Also mich hats getroffen und ich denk mal wieso sollte dann deine Ex nicht auch mitzahlen müssen. Geh zu einem Anwalt der hilf dir und rechte hast du ja sicher auch. Viel glück lg Elke

  5. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Scheidung Steuer

    Einfache Antwort! Ihr hattet 2007 noch gemeinsamme Kosten und Konten dann gibt es die hälfte für jeden.Nur im Trennungsjahr wird gesehen wer was Absetzen kann.

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