Muss ich in Vorleistung treten für die Handwerker Rg. wenn die Versicherung noch nicht bezahlt hat?

Von: , 03.08.2010 15:19 Uhr


Muss ich in Vorleistung treten für die Handwerker Rechnung wenn noch nicht entschieden ist ob und wie viel die Versicherung übernimmt?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss ich in Vorleistung treten für die Handwerker Rg. wenn die Versicherung noch nicht bezahlt h

    Hallo,
    in der Regel ist es so:
    Der Auftraggeber ist immer der Versicherungsnehmer, nicht die Versicherung,
    deshalb hat der Handwerker ein Recht auf Bezahlung des vollen
    Rechnungsbetrages durch den VN. Es könnte ja sein, dass die Versicherung
    nicht alles übernimmt.


    Gruss Connie1407

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