Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

Von: , 05.08.2010 21:08 Uhr

Hallo wer weiss die Lösung?
Meine neuen Mieter hatten plötzlich an einem Samstag keinen Strom in der Wohnung. Nach Rücksprache mit mir wurde ein Handwerker gerufen. Der stellte fest, dass das Abflußrohr in der Küche undicht war und Wasser in den Netzstecker der Spülmaschine lief.Der Mieter hatte Wasser in der Spüle abfließen lassen. Daraufhin gabs einen Kurzschluß. Der Handwerker verlangt nun für seinen Einsatz 200 €. Meine Frage an Euch, wer muss die Rechnung bezahlen?

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    hallo Floribori,
    wenn die Leckage durch Deine Einbauküche (Spüle) erfolgt ist, dann bist Du der Zahler, wenn das Abflußrohr dem Vermieter gehört ist es nicht Dein Problem. Gruß B aus O.

  2. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Moin,

    mein alter Chef hat immer gesagt: "Vor der Wand Mieter, in der Wand Vermieter". Aber wie das in Deinem konkreten Fall ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Tut mir leid.
    Jens

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Ich bin kein Mietrechtsexpert aber meine Logik sagt mir dass wenn den Abflussrohr in der Küche undicht war, ist es eine Sache der Vermieter. Ein Mieter muss die Möglichkeit haben eine Waschmaschine anzuschließen und irgendwo das Abwasser fließen lassen zu können. In ein Haus gibt es dafür eine Waschküche, aber nicht unbedingt in eine Wohnung. Wenn nichts dafür vorgesehen ist, bleibt Ihn nur den Waschbecken.

    LG,

    Christine

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Hallo
    Das ist eigendlich eine klare Sache. Das ist sache des Vermieters. Auser,der neue Mieter hat GSP neu eingebaut und dabei das Apflusrohr beschädigt, oder anderweitig am Apflusrohr rumgeschraubt.Was wieder zu beweisen wäre.Ist immer eine dumme Sache. Aber wie sieht es denn mit der Hausratversicherung aus?
    Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
    Mfg. D. Ryczek Meine neuen Mieter hatten plötzlich an einem Samstag keinen
    Strom in der Wohnung. Nach Rücksprache mit mir wurde ein
    Handwerker gerufen. Der stellte fest, dass das Abflußrohr in
    der Küche undicht war und Wasser in den Netzstecker der
    Spülmaschine lief.Der Mieter hatte Wasser in der Spüle
    abfließen lassen. Daraufhin gabs einen Kurzschluß. Der
    Handwerker verlangt nun für seinen Einsatz 200 €. Meine Frage
    an Euch, wer muss die Rechnung bezahlen?

  5. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Hallo,
    Vermieter Haftpflicht wird in diesem Fall in Anspruch genommen, sofern vorhanden. Ansonsten bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen!!!
    MfG
    Martin

  6. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Hallo Floribori,

    leider bin ich kein RA. Bist Du beim Vermieterbund? Da gibt es RA die man kostenlos tel. für kurzauskünfte Fragen kann. Sollte der RA mehr machen kostet das natürlich auch geld, keiner macht was umsonst.

    Gruß

    Sascha

  7. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Hallo,

    die Antwort musst Du Dir bei einem Rechtsanwalt holen und nicht bei einem Wasserexperten.

    Liebe Grüße

    Heide Krauss

  8. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Kann ich leider nicht weiterhelfen!

  9. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Das ist eine Frage an einen Juristen. Aber ich vermiete auch. Wenn das Abflussrohr undicht ist, ist das Vermietersache. Es sei denn, der Mieter hat das Leck herbeigeführt. Aber das wirst Du ihm nicht nachweisen können. Also zahlen.

  10. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Meiner Ansicht nach der Vermieter. Oder hat der Mieter seine Küche nicht richtig angeschlossen?

  11. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Hallo Floribori,
    tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
    Mietrecht etc. ist nicht mein Ding

    Grüßle

  12. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Hallo Floribori,

    ich weiss nicht, was diese Frage mit Sanitärtechnik zu tun hat.
    Dieses ist eine juristische Frage.

    Soviel ich weiss: Die Rechnung muss in erster Linie immer der bezahlen, der die Leistung bestellt hat.

    Mit freundlichen Grüssen

    Mike

  13. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    Ist ne ganz einfache Mietrechtssache, dafür muss der vermieter aufkommen.

    Sorry

  14. Antwort von nach 29 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

    schwirige frage


    Ich glaube der mieter
    weil er die wohnung angenommen hat

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