Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

Von: , 06.08.2010 16:56 Uhr

Ich zahle seit September 2007 nachehelichen Unterhalt gem. gerichtlichem Vergleich.

Seit dieser Zeit sind die Kinder älter geworden und auch rechtlich hat sich nach meiner Kenntnis Einiges getan.

Das Gericht teilte mir aktuell mit, dass ein Abänderungsantrag gestellt werden muss und Anwaltszwang gilt.

So wie ich die Sache sehe, spare ich vielleicht ein paar Euro Ehegatten-Unterhalt ein, muss andererseits einen Rechtanwalt bezahlen, der arbeitet schließlich nicht umsonst.
Irgendwann muss doch der nacheheliche Unterhalt enden!

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Hallo Silverpat,
    leider kenne ich mich beim Ehegattenunterhalt überhaupt nicht aus. Ich hoffe, dass Dir jemand anderes eher helfen kann.
    Trotzdem liebe Grüße aus Berlin

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Ich würde aufjedenfall die Sache prüfen lassen.
    Soweit mir bekannt ist nachehelicher Unterhalt nur befristet bis 3 Jahre.

    Bessere Tips findest Du auf www.123recht.de - Vorsicht wenn du im "Forum schreiben" tust wirst du schnell merken dass auch anderweitige verärgerte Ehefrauen manchmal anworten.
    DER link dort FRAG EINEN ANWALT IST ABER TOP! Denn ein echter Anwalt antwortet sogar für 10 Euro und deine Frage wurde dort bestimmt bereits beantwortet. Herzlichst - Kopf hoch und "wehre dich auf jedenfall"!

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Hallo zilverpat,

    tut mir leid,aber zum nachehelichem Unterhalt kann ich leider nichts sagen.Damit kenn ich mich nicht aus.

    Viel Glück

  4. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Guten Abend!

    Das kommt darauf an wie alt deine Kinder sind(falls du
    welche hast).Erkundige dich beim zuständigen Amtsgericht ob du vielleicht das sogenannte Armenrecht
    bekommst,dann zahlst du nur einmalig 10 Euro beim
    Anwalt.Du kannst aber auch schauen ob es dort einen Rechtspfleger gibt,der kann dir auch sagen ob du
    überhaupt noch was zahlen musst.Es gibt aber Anwälte,
    die verlangen ca. 30 Euro für ein Beratungsgespräch und
    dann weißt du ob es sich lohnt eine Abänderungsklage zu
    machen.
    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
    Mfg
    easy rabbit

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Ich würde trotzdem auf jeden Fall einen RA aufsuchen. Den zahlst du nur einmal, Unterhalt würdest auf Dauer zahlen, wenn du nichts unternimmst. Und da sich die Rechtslage grundsätzlich geändert hat, denke ich lohnt sich das auf jeden Fall!

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    hallo zilverpat,
    zu deinem problem kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da mir dazu die kenntnisse fehlen.

    gruß mischa "mütze"

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Hi,
    es ist richtig, es gibt einige Änderungungen seit dem 01.01.08 im Ehegattenunterhalt. Die sind im Endergebniss aber mehr förmlicher Natur und erwecken nur den Eindruck, dass Männer bzw. Väter mehr Rechte haben. Die Realität sieht immer noch anders aus.
    Beim Ehegattenunterhalt hat sich bei den Gerichten der Grundsatz durchgesetzt, dass jeder für sich selber sorgen soll(spätestens nach 3 Jahren).
    Klingt gut, funzt aber nicht, wenn die Ex nicht will,weil:
    1. Familienstreitigkeiten jetzt dem Anwaltszwang unterliegen. Wenn Du nicht gerade in Hartz IV oder work-poor bist, musst den Anwalt selbst bezahlen. schätze, ca. 200 -800€,abhängig vom Streitwert.Hängt also sehr von deiner ein Einkommenssituation ab, ob du einen Erstberatungsschein im Wert von ca. 80€ von der Rechtsantragsstelle bei deinem Amtsgericht bekommst. Falls du dann einen vernünftigen(!!!!) Anwalt findest, der dich ernsthaft vertreten will(!!!) und deine Abänderungsklage überhaupt zugelassen wird(!!!), kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, welche dann die weiteren Kosten abdeckt.
    2. Wenn deine Ex für sich und eure Kinder einen "guten" Arzt kennt, hast du keine Chance sie loszuwerden. Zumutbarkeitsregel,Krankschreibungen etc. + Gefahr f. das Wohl der Kinder.
    3. Wenn du den Klageweg beschreitest,kann sich ein Eskalationspotential aufbauen, von dem Du Nachts träumen wirst. Es ist wirklich kaum zu glauben, aber es spielen sich dann Sachen ab, bei denen man sich nur an den Kopf fassen kann.z.B. legaler Kindesentzug, Probleme mit der neuen Partnerin sind da noch die netten Konsequenzen.Hierbei durchzuhalten ist wirklich schwer, weil Du letzendlich alleine dastehst.
    Nach meiner Erfahrung gilt das Rechtsstaatsprinzip praktisch nicht für Väter!!!
    Fazit: Spreche erstmal mit deiner Ex, ob sie auf den Ehegattenunterhalt verzichtet.
    Überleg Dir sehr gut, ob Du in Deutschland einen Kampf gegen eine Kindesmutter gewinnen kannst.
    Viel Glück
    eggi

  8. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Hallo,
    Ja erendet wenn du die Klage eingereicht hast. Nicht umsonst wurde die geschiedene Frau mehr in die Verpflichtung genommen für sich selber zu sorgenh und sich nicht auf dem Mann aus zu ruhen.
    Ich würde lieber den Anwalt bezahlen als noch ein paar Jahre diesen zu zahlen denn dann muß auch eine Klage eingereicht werden. Verzichtet sie denn nichtfreiwillig?
    Alles gute und Gruß Sunny

  9. Antwort von nach 10 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wer kennt sich aus i. Unterhaltsrecht Ehegatten-U

    Irgendwann muss doch der nacheheliche Unterhalt enden!
    Antwort:
    Das kommt auf den Wortlaut des Vergleichs an. Weiter spielen eine Rolle: hat die Ex-Frau einen Beruf und eine Arbeitsstelle, das Lebensalter der Ex-Frau, die Ehedauer usw. usf. ... kurz: ob es Gründe gibt, dass sie weiterhin "unterhalts-privilegiert" ist.
    Grundsätzlich hat ein Abänderungsantrag nur Aussicht auf Erfolg, wenn nennenswerte Änderungen der jeweiligen Einkommenshöhe / Lebensumstände gegeben sind.
    Mir hat seinerzeit eine dilettantische Anwältin zu einem Vergleich geraten ( dafür durfte sie doppeltes Honorar einstreichen ), der mir zum Verhängnis wurde: ich muss bis zum letzten Atemzug zahlen.
    Es lebe der Rechtsstaat!
    Hoffe, Dein Vergleich ist von besserer Quaslität ?!?
    Sorry für die späte Antwort - ich war verreist.
    Gruß, Uli

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