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Re: Ist eine Einzugsermächtigung per Mausklick gültig?
Hallo,
also wenn ich das recht verstehe, hast du etwas online gekauft und beim Bestellvorgang die Einzugsermächtigung erteilt?
Ich kenne nicht die Rechtsprechung dazu, aber m.E. müsste diese Einzugsermächtigung "per Mausklick" gültig sein. Schließlich ist es der per Mausklick abgeschlossene Kaufvertrag ja auch.
Du kannst die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgeben, wénn seit dem ersten Rechnungsabschluss (Kontoabrechnung) nach der Lastschriftbelastung max. 6 Wochen vergangen sind. Wenn wirklich keine Einzugsermächtigung erteilt wurde (das bezweifle ich bei deinem Fall aber), kannst du die Rückgabe noch deutlich länger vornehmen lassen - m.E. grds. ohne zeitliche Begrenzung. Natürlich gibt es Verjährungsfristen, aber die sind auf jeden Fall länger als 13 Monate und brauchen dich ohnehin nicht zu stören, weil die nicht automatisch ziehen, sondern erst, wenn der Verkäufer die Einrede der Verjährung geltend macht. Die 13 Monate, die du erwähnst sind nur bei SEPA-Lastschriften relevant, aber für eine SEPA-LS hättest du ein Mandat erteilen müssen und das geht aktuell nur schriftlich und wird daher von keinem Onlineshop angeboten.
Viele Grüße