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Re: was zahlt die haftpflicht bei verkehrsunfall ?
Hallo,
grunsätzlich können Sie alle Schäden, die Sie erlitten haben bei dem Schädiger geltend machen. Hierzu würden auch die Kosten für anwaltschaftliche Hilfe zählen. Ein Mitverschulden Ihrerseits müssen Sie sich zurechnen lassen, d.h. der Schadenbetrag wird entsprechend gekürzt werden. (So wie Sie den Schaden schildern, sehe ich die 100% Schuld bei dem Unfallgegner nicht, daher der Hinweis).
Bei Sachschäden stehen Ihnen grundsätzlich die Reparaturkosten, maximal der Zeitwert zu.
Wenn Sie selbst einen Personenschaden erlitten haben, so haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Sollten Ihre Verletzungen derart schwer gewesen sein, dass Sie auch gar kein Auto haben fahren können, so kann eine Erstattund für den Ausfall des Fahrzeuges grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Mein Tipp: Setzen Sie sich mit der Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommen soll, in Verbindung und besprechen Sie alles.
Ich bitte um Verständnis, dass bei der allgemeinen Fragestellung nur eine allgemein gehaltene Antwort möglich ist.
Hoffe dennoch, dass die Angaben helfen.
Viele Grüße
Nancy
hallo,
folgendes ist passiert . ein fußgänger rannte über rot weil
er den bus noch bekommen wollte .durch die linksabbieger hatte
ich ihn zu spät gesehen und trotz vollbremsung angefahren
.trotz total kaputter scheibe und kratzer meines autos hatte
die fußgängerin echt glück gehabt meinten die ärtze (
schädel-hirntrauma und schürfungen am knie )
sie hat eine haftpflichtversicherung und ist 100% schuld (
viele zeugen ).
meine frage nun . kann ich ausser dem schaden am auto auch
schmerzensgeld ( eine woche krankgeschrieben ),ausfallgeld
fürs auto und verdienstausfallsgeld verlangen von der
versicherung ? ein freund meinte das ich dies alles tun
sollte aber ich weiß nicht so recht . habe leider keine
verkehrsrechtschutzversicherung wie ich zuerst dachte
....könntet ihr mir weiter helfen ?
vielen lieben dank im vorraus alexa