Bin ich krankversicherungspflichtig?

Von: , 12.08.2010 10:32 Uhr


Hallo!

Ich habe gerade mein Abitur (Hessen) hinter mir und gehe nun zielstrebig auf mein Studium zu.

Um die Zeit etwas zu überbrücken, bin ich derzeit für 2 Monate für 1100 Brutto als "Praktikant" angestellt.
Steuerlich handelt es sich ja dabei um eine kurzfristige Beschäftigung und es fallen keine Steuern an.

Heute bekam ich einen Anruf aus der Personalabteilung, dass ich mich selbst versichern müsste, da ich mit diesem Einkommen nicht mehr familienversichert bleiben darf.
Nun war ich komplett verwirrt und Informationen aus dem Internet waren für mich z.T. unklar, z.T. widersprüchlich. Normalerweise dürfte ein solcher Job in den "Semesterferien" ja unerheblich sein, solang er 400€ im Schnitt nicht übersteigt, was er ja übers Jahr gerrechnet bei weitem nicht tut.

Also. Muss ich mich selbst krankenversichern? Wenn ja, welche Kosten kommen da auf mich zu?

LG

Daniel

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?


    Muss ich mich selbst krankenversichern?

    Hallo Daniel,

    eine Antwort auf deine individuelle Frage darf ich dir nicht geben, vgl. FAQ 1129.

    Allgemein ist zu sagen, dass bei einem Bruttolohn von über 400 € eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt. Ausnahmen gibt es z.B. für Studenten mit zeitlich gültiger Immatrikulation. Wer sich zum kommenden Wintersemester einschreibt, der ist ab dem 1. Oktober Student.

    Mit deiner individuellen Frage kannst du dich an deine Krankenkasse wenden, dort bekommst du eine verbindliche Antwort.

    VG,
    oh.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo,

    da ich zzt. im Urlaub bin kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen. Am besten ist es, wenn Du mal bei Deiner Krankenkasse anrufst. Dann sollte das Problem schnell behoben sein

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo Daniel,

    meines Wissens nach kannst du deinem Arbeitgeber eine Studienabsichtserklärung geben, dann musst du dich nicht krankenversichern.

    Wenn du schon eine Bescheinigung hast, dass du dich für ein Studium eingeschrieben hast, ist das noch besser.

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne noch mal schreiben.


    Viele Grüße
    Sven

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo,
    leider kann ich keine klare Antwort geben, da ich z.Z. in Urlaub bin. Das Gebiet der Versicherungspflicht gehört nicht zu meinem Aufgabenbereich, ich müßte mich erst selbst kundig machen. Ich kann Ihnen empfehlen bei einer Ersatzkasse telefonisch den Sachverhalt zu klären.
    LG

  5. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo,
    Dein Fall ist zwar ein "Grenzfall" aber die Personalabteilung hat Recht.
    In den Semesterferien darfst Du zwar bis zu den genannten Grenzen verdienen, da Du aber Dein Abitur beendet hast und Dein Studium noch nicht begonnen hat, hast Du eine ganz normale Pflichtversicherte Tätigkeit. Hier ist der Normale Krankenkassenbeitrag von 14,9% (inkl. 0,9% Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherungsbeitrag von 2,2% (ich bin von Kinderlos ausgegangen...) zu zahlen. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber (bis auf den Zusatzbeitrag).
    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

  6. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo Daniel,
    bitte wende Dich an deine bisherige Krankenkasse. Meine Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber nicht immer die richtige Entscheidung treffen. Gem. § 10 SGB V (Anspruch auf Familienversicherung) darf dein reglm. Einkommen 1/7 der Bemessungsgrenze nicht überschreiten. An regelm. fehlt es nicht, wenn du 1x bzw. 2x im Jahr diese Grenze überschreitest, zb. durch Weichnachtsgeld.

    Viel Erfolg.

  7. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo!

    Ich gehe davon aus, dass die Krankenversicherungspflicht eintritt - wenn Ihre Personalstelle das mitgeteilt hat, sollten Sie in jedem Fall davon ausgehen. Der Beitrag meißt sich prozentual vom Lohn.

    Viele Grüße,

    Sosa

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo Daniel,
    da ich in der privaten Krankenversicherung tätig war, kann ich Dir diese Frage nicht mit Sicherheit beantworten.
    Ich würde in diesem Fall eine Stelle der AOK aufsuchen um mich genau zu informieren, da es sich nur eine Regelung aus dem SGB handeln handeln kann (Sozialversicherung).

    Soweit ich es verstanden habe, hängt diese Versicherungspflicht mit diversen Faktoren (Studiumrelevant oder nicht, deinem Alter (unter oder über 25 Jahre) und dem monatlichem Einkommen durch das Praktikum unter oder über 400,00 EUR) zusammen.

    Die AOK kennt diese Bestimmungen genauer und kann dies in einem direktem Gespräch schnell klären, egal bei welcher Krankenkassse Du dann schlussendlich versichert bist oder nicht.

    Viel Erfolg
    Jeanny P.

  9. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Bin ich krankversicherungspflichtig?

    Hallo Daniel,

    vorausgesetzt Sie waren noch nicht berufstätig, ist die Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig.

    Es gibt eine wichtige Stolperfalle für beschäftigte Studenten: Sie dürfen in einem relativ umfangreichen Rahmen arbeiten, ohne als Arbeitnehmer Sozialabgaben leisten zu müssen.
    Die EInkommensgrenzen für eine kostenlose Mitversicherung über die Eltern sind wesentlich geringer. Das führt häufig dazu, dass Sie zwar keine Beiträge als Arbeitnehmen bezahlen müssen, aber den kostenlosen Versicherungsschutz verlieren und den Studentenbeitrag entrichten müssen.
    Vorsichtshalber also vor Beginn einer Tätigkeit bei der Krankenkasse nachfragen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Werner

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