Nachzahlung von Kindergeld mit Nachweisen von Bewerbungen

Von: , 12.08.2010 16:10 Uhr


Hallo,

ich bin 23 Jahre alt und beginne ab September ein Berufskolleg. Ich habe mich im Juli für diese Schule beworben. Ich bin Europasekretärin. Eine Zeit lang war ich arbeitssuchend, ich habe mich ausschließlich für Praktika und Jobs beworben. Jetzt will alles nachweisen.

Ich habe gehört, dass auch Praktika dazuzählen. Als Europasekretärin muss man Praktika absolvieren.
Wer weiß etwas zu diesem Thema ?

Vielen Dank

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachzahlung von Kindergeld mit Nachweisen von Bewerbungen

    Hallo patiram,

    ich gehe davon aus dass du die Familienkasse meinst wegen Kindergeld.

    grundsätzlich ist es so, dass Kindergeld bis zum 21 Lebensjahr gezahlt wird, wenn kein Ausbildung angefangen hat, es sei denn bist bein Arbeitsamt als Ausbildungssuchende (nicht Arbeitssuchende gemeldet) gemeldet oder kannst anhand von Absagen nachweisen dass du dich um ein Ausbidungsplatz bemüht hattest.
    Wenn allerdings nachweisen kannst dass du einen Ausbildungspaltz hast (Schriftliche Zusage) dann wird das Kinderdeld auch nachträglich ausbezahlt. Praktika gehört dazu.

    Gruß
    Marinel

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachzahlung von Kindergeld mit Nachweisen von Bewerbungen

    Sorry, kann da nicht weiterhelfen

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachzahlung von Kindergeld mit Nachweisen von Bewerbungen

    kannst du den Sachverhalt noch etwas genauer schildern?
    als Titel hast du Nachzahlung von Kindergeld geschrieben. hast du das schon beantragt und wurde es wegen mangelndem nachweis abgelehnt oder worum geht es genau?

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