Wandlungsrecht bei Privatkauf
Von: , 13.08.2010 10:32 Uhr
Wie müsste sich theoretisch jemand verhalten wenn er:
1. Von einer Privatperson ein Mobiltelefon kaufen würde das sich als defekt herausstellt.
2. Über das gerät eine Originalrechung von einem Mobilfunkbetreiber vorliegen würde ausgestellt auf den Namen des Verkäufers.
3. Der Käufer nun Wandlung, also sein Geld zurück, möchte.
4. Der Mobilfunkbetreiber wo das Gerät vom ursprünglichen Käufer erworben wurde, die Wandlung gegenüber dem derzeitigen Besitzer ablehnt weil dieser nicht als Käufer auf der Rechnung steht.
5. Der Hersteller des Gerätes grundsätzlich bereit ist das Gerät zu wandeln, aber darauf besteht, dass die Wandlung über den Verkäufer erfolgen muss.
Wer wäre dann Ansprechpartner: Der Mobilfunkbetreiber - weil der ursprüngliche Kauf-Vertrag zwischen Erstkäufer und Mobilfunkbetreiber im Moment des Zweitkaufes bei der Privatperson an den jetzigen Besitzer übergeht? Oder hätte der Mobilfunkbetreiber wirklich das recht den jetzigen Besitzer abzulehnen und an den Verkäufer zu verweisen?
Vielen Dank für Deine Auskunft! lg Seth
