Geblitzt, Datenschutzverletzung?

Von: , 14.08.2010 12:23 Uhr

Hallo Zusammen,

Ich wurde gerade aus einen Van heraus geblitzt waren aber nur 10 km/h innerorts was hier auch nicht das Thema sein soll. Allerdings konnte ich im Rückspiegel beobachten das neben dem Van noch zwei Personen standen. Ich habe dann angehalten und mir das ganze angesehen und fotografiert. Die Situation war folgende: Die Tür das Vans stand offen darin saß der zuständige Beamte. Neben dem Fahrzeug standen zwei jüngere Mädchen (ca 20) und haben dem Beamten bei der Arbeit zugesehen und sich mit Ihm unterhalten. Dabei waren alle Geräte offen einsehbar. Meine Frage also verstößt das nicht gegen den Datenschutz oder ähnliches? Ich meine es geht doch unbeteiligte (wovon ich jetzt ausgehe das die Mädchen dies waren) nichts an wer, wie, mit wie viel geblitzt wird? Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge.

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

    stimt.
    die Polizei muss os arbeiten, dass eine Übermitlung an Dritte nur nach gesetzlichen Grundlagen erfolgt.

    Die Wahrnehmung der Mädchen - sofern diese Kennzeichen und Geschwindigkeit erkennen konnten - hätte nicht ermöglicht werden dürfen.
    Für die Aufsicht ist der jeweilige datnschutzbeauftragte des Bundeslandes zuständig. Sie können siech auch an den Datenschutzbeauftragten der polizei wenden, damit dieser die Polizisten entsprechend darauf hinweist.

    Adressen der Landesbehörden unter www.bfdi.de
    MfG
    rudi

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

          Hallo Surtr,

          falls die Mädchen nichts mit dem Blitzen zu tun hatten (hätten ja auch Polizistinnen in Zivil sein können?) und falls sie auf den Polizei-Aufzeichnungsgeräten sehen konnten, welches Kennzeichen das Auto hatte, mit dem du geblitzt wurdest (oder gar wer der Fahrzeughalter ist), dann verstößt das gegen den Datenschutz, dass sie deine personenbezogenen Daten da beobachten durften, ja.

          (Allerdings hätten sie dein Kennzeichen und dass du geblitzt wurdest auch ohne Blick auf die Polizei-Geräte sehen können, oder? Lohnt also kaum, da einen Aufriss drum zu machen.)

          Schönen Gruß!

          sun

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

          Hallo! Situation war folgende: Die Tür das Vans stand offen
          darin saß der zuständige Beamte. Neben dem Fahrzeug
          standen zwei jüngere Mädchen (ca 20) und haben dem
          Beamten bei der Arbeit zugesehen und sich mit Ihm
          unterhalten. Dabei waren alle Geräte offen
          einsehbar. Meine Frage also verstößt das nicht
          gegen den Datenschutz oder ähnliches?
          Die Angestellten die ich beobachtet habe (ja, auch ich habe mich mal neben diese Wagen gestellt) haben die Eintragsliste so gehalten, daß ich den Inhalt nicht sehen konnte. Ein Blankoexemplar durfte ich auf Nachfrage angucken. Selbst bei einem Bekannten der diese Messungen durchführt durfte und konnte ich keine Angaben erkennen.

          Insofern gehe ich davon aus, daß auch der von dir beobachtete "Messer" ebenso handelt und es damit keinen Verstoß gegen das BDSG gibt.

          Mit freundlichen Grüßen,
          Stefan

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

        Hallo Surtr,
        hier liegt nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch beamtenrechtlich eine Pflichtverletzung des Beamten vor. Ich würde die VORGESETZTE Dienststelle des Beamten informieren, den dortigen Datenschutzbeauftragten erfragen und diesem zusätzlich den Sachverhalt darstellen. Verlangen Sie unbedingt eine Eingangsbestätigung und eine Mitteilung über die beabsichtigten Maßnahmen und teilen Sie mit dass Sie sich weitere Schritte vorbehalten - je nachdem, was dienstaufsichtlich gegen den Beamten veranlasst wurde. www.mvr-datenschutz.de

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

    Hallo,
    Deine Vermutung ist richtig. Heir wurden einschlägige Vorschriften aus dem BDSG verletzt.
    Der Beamte hat sehr wahrscheinlich von Datenschutz noch nichts gehört.
    Ein Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier wohl angesagt.
    Gruß Rolf

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

    Hallo,

    grundsätzlich liegt KEIN Konflikt mit den gültigen Datenschutz-rechtlichen
    Bestimmungen vor; daran ändert auch nichts die Gesetzesnovelle vom 01.09.2009
    noch die kürzliche Rechtsprechung, wo es um Aufnahmen von einer
    Autobahnbrücke aus ging.

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung wird das Fahrzeug mitsamt dem Kennzeichen
    und - je nach Messverfahren - auch der Fahrerin / dem Fahrer aufgenommen. Die
    Identität steht zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht fest (die Auswertung der
    Aufnahmen erfolgt i.d.R. im Revier).

    Die beiden jungen Mädchen sehen also beim Beamten nicht mehr, als wenn sie
    Ihnen beim Autofahren zugucken. Selbst wenn sie mitbekämen, dass die Kamera
    (der Blitz) bei Ihnen ausgelöst hat - das würde auch ein Hintermann von Ihnen
    sehen.

    Sollte dagegen Ihre Identität für die beiden jungen Damen lesbar gewesen sein (was
    aufgrund der Prozesse sehr unwahrscheinlich ist), läge allerdings ein Verstoß vor.
    Jedoch nicht, was die Erhebung und Nutzung, sondern nur, was die Verarbeitung
    anbetrifft (hier: nicht sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten).

    Allerdings müssten Sie dies alles belegen können - wie wollen Sie das machen? Das
    Einzige, was ginge, wäre eine Anfrage nach § 34 BDSG, sobald Sie das "Ticket"
    bekommen. Dann würde aber auch nur der Prozess beschrieben werden mit dem
    Vermerk, dass alles "ordungsgemäß" abgelaufen ist und die beiden Mädels zu
    keiner Zeit Ihre Identität kannten.

    Selbst als zertifizierter Datenschutzbeauftragter sehe ich da keinen Weg.

    Gruß

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

    Ich denke, dass die Fragestellung überhaupt nicht weiterführt. Außerdem werden ja nicht Daten erhoben, die unmittelbar auf eine Person hinweisen. Das amtliche Nummernschild des PKW muss über die Straßenverkehrsbehörde ja erst ermittelt werden. Dass das Gespräch mit zwei jungen Mädchen viel anregender ist als das öde "auf die Lauer legen und Autofahrer erlegen", ist sofort einsichtigt. Das Gespräch am Van kann jederzeit als rein dienstlich - Nachfrage, Information u. ä. - deklariert werden. Da hat man überhaupt keinen Ansatzpunkt.

    Bleibt also nur die Feststellung, dass auch diese Personen, die solche Apparate bedienen, wissen, dass es Angenehmeres gibt. "Aber Job ist Job", und das vor allem in der heuten Zeit. Es gibt sicherlich viele Arbeitslose, die sofort diesen Job ausüben würden, wenn sie nur eine Arbeit hätten. Außerdem, die Kommenen sind pleite, dank unserer Wahlentscheidung und der Unterstützung von Parteien, die ständig noch mehr Steuerreduzierung versprechen, so dass dies bei den Kämmerern eine hoch angesehene Beschäftigung ist.

    Gruss Siegfried

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

    Hallo Surtr,

    natürlich wäre es nicht in Ordnung, wenn die beiden Mädels die Bearbeitung Deines Falles einsehen könnten. Was allerdings auf den "Geräten" zu sehen war, bzw. welcher Vorgang gerade bearbeitet wurde, läßt sich aber höchstwahrscheinlich nicht verifizieren.

    Viele Grüße

    Thomas

  6. Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geblitzt, Datenschutzverletzung?

    Ich glaube, es wird schwierig ohne weitere Zeugen nachzuweisen, das der Beamte den beiden Damen schützenswerte Daten zugänglich gemacht hat.

    Beim Blitzen wird m.W. ja auch erstmal nur das Nummernschild erfasst und darüber der Halter ermittelt, d.h. wenn die Mädchen tatsächlich die mit "Ihrem" Blitz ermittelte Geschwindigkeit gesehen haben sollten, dann könnten sie sie allerhöchstens mit Ihrem Nummernschild und ggfs. Fahrzeugtyp in Verbindung gebracht haben. Also vorerst keine sensiblen Daten. Datenschutztechnisch halte ich dies für unbedenklich, was die Messung an sich betrifft weiß ich nicht, wie "konzentriert" ein Beamter sein muss. Manchmal wird sowas ja angefochten.

    (dies sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine Rechtsauskunft)

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