Zählt Elternzeit im tvöd zur Beschäftigungszeit?

Von: , 15.08.2010 00:46 Uhr


Ich frage deshalb weil sich daraus dann die entsprechende Kündigungsfrist ergibt...
Gruß, Marie

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zählt Elternzeit im tvöd zur Beschäftigungszeit?


    Ich frage deshalb weil sich daraus dann die entsprechende
    Kündigungsfrist ergibt...
    Gruß, Marie
    Hallo MArie,

    sorry muss leider passen.....

    lg

    claudia

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Zählt Elternzeit im tvöd zur Beschäftigungszeit?

    § 34 (3) besagt: "Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist." Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit meines Wissens fortbesteht, würde ich auf "Ja" tippen.

  3. Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
    Re: Zählt Elternzeit im tvöd zur Beschäftigungszeit?


    Ich frage deshalb weil sich daraus dann die entsprechende
    Kündigungsfrist ergibt...
    Gruß, Marie
    Hallo Marie,

    Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.

    Ein Aufhebungsvertrag ist aber immer möglich.
    Kündigung ist endgültig es gibt ja immer noch die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen.
    Viele Grüße
    UB

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