Hat ein Gesamtschuldner Recht auf Akteneinsicht.
Von: , 16.08.2010 18:03 Uhr
Bei einer Hypothek ist der Ehemann erster Schuldner und seine Gattin Gesamtschuldner. Die Bank verweigert der Gattin die Einsicht in den Ablauf der Tilgung dieser Hypothek. Die Gattin war misstrauisch ob die Hypothek wirklich abgelöst wurde oder nur weitergereicht und die Vorfälligkeitszinsen somit nicht anfielen.
