Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt
Von: , 17.08.2010 08:36 Uhr
Guten Tag. Ich habe 3 Kinder, neu geheiratet aber 2 Kinder sind von einem anderen Vater, welcher unter 900 € verdient. Vor meiner Hochzeit bekam ich Unterhaltsvorschuss. Mit dem Kindsvater der 2 ältesten Kinder besteht kein Kontakt. Ich wurde nun von meiner Sachbearbeiterin aufgefordert, Unterhaltsvorschuss beim Kreis Segeberg zu beantragen, woraufhin ich entgegnete, dass es Sinnfrei wäre, da man keinen U.vorschuss erhält, wenn man neu geheiratet hat. Nun will die Dame, ohne belegen zu können, das mein Ex inzwischen über 900 € verdient, mönatlich 58 € abziehen, welche ich im Folgemonat erstattet bekäme, im Falle des Nichtzahlens des Kindsvaters. Jedoch bin ich der Meinung, dies ist nicht Rechtens und die 58 € fehlen mir auch, ich kann den Vorläufigen Abzug kaum verkraften. Es ist auch Sicher, das er nie Zahlen wird, so muss ich nun Monatlich mit Kontoauszügen zum Amt. Ich bat das Amt, Gehaltsabrechnungen vom KV anzufordern, gehe ich recht in der Annahme, dass das mit den 58 € unrechtens ist, wenn er unter 900 € verdient? Meines Wissens nach, ist er mit so einem geringen verdienst weder in der Lage noch in der Pflicht Unterhalt zu Zahlen. LG Lena
