Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

Von: , 17.08.2010 08:36 Uhr


Guten Tag. Ich habe 3 Kinder, neu geheiratet aber 2 Kinder sind von einem anderen Vater, welcher unter 900 € verdient. Vor meiner Hochzeit bekam ich Unterhaltsvorschuss. Mit dem Kindsvater der 2 ältesten Kinder besteht kein Kontakt. Ich wurde nun von meiner Sachbearbeiterin aufgefordert, Unterhaltsvorschuss beim Kreis Segeberg zu beantragen, woraufhin ich entgegnete, dass es Sinnfrei wäre, da man keinen U.vorschuss erhält, wenn man neu geheiratet hat. Nun will die Dame, ohne belegen zu können, das mein Ex inzwischen über 900 € verdient, mönatlich 58 € abziehen, welche ich im Folgemonat erstattet bekäme, im Falle des Nichtzahlens des Kindsvaters. Jedoch bin ich der Meinung, dies ist nicht Rechtens und die 58 € fehlen mir auch, ich kann den Vorläufigen Abzug kaum verkraften. Es ist auch Sicher, das er nie Zahlen wird, so muss ich nun Monatlich mit Kontoauszügen zum Amt. Ich bat das Amt, Gehaltsabrechnungen vom KV anzufordern, gehe ich recht in der Annahme, dass das mit den 58 € unrechtens ist, wenn er unter 900 € verdient? Meines Wissens nach, ist er mit so einem geringen verdienst weder in der Lage noch in der Pflicht Unterhalt zu Zahlen. LG Lena

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Hallo

    klingt alles sehr verwirrend, aber die Zusammenfassung ist richtig. 900€ ist der sogennate Selbstbehalt. Er beträgt bei Erwerbstätigen 900€ im Monat und 770€ bei nicht Erwerbsatätigen.

    Das Jugendamt wir den Vorschuss leisten, aber natürlich versuchen diesen von Kindesvater zu bekommen.

    Normalerweise wird das JA dazu einenn Einkommensnachweis beim Schuldner anfordern.

    Wenn er das gemacht hat, kann es sein, das er darüber liegt. Es wäre sehr hifreich, wenn du mit ihm in Kontakt treten könntest. Nur er wird wissen, was er für Angaben gemacht hat.

    Sehr viele Jugendämter machen aber falsche Berechnungen, also am Ball bleiben und Nachweise fordern wie die Dame auf die Summe kommt.

    Gruß

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Hallo
    also ich seh das genauso das ist doch totaler Blödsinn !!
    Bei dem Verdienst wird und kann Er nicht zahlen!
    Das mit dem Unterhaltsvorschuss ist ja auch so ne sache der wird ja höchstens 6 Jahre gezahlt und wenn die kids über sechs sind gar nicht mehr!Bleib da mal dran und lass Dir das nochmal erklären ich kann es nicht nachvollziehen !!!
    LG Sandy

  3. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    also in der Pflicht ist er immer, da hat Ihre neue Ehe nichts mit zu tun. Für wen ist der Unterhalt, doch für die Kinder, oder für Sie? Und wie kommt man auf einem Betrag von 58 Euro ? Das Amt muss sich die Informationen vom Vater besorgen, da haben Sie nichts mit zu tun. Sie bekommen auf Verlangen die Abrecnungen zu sehen vom Jugendamt ( immer davon ausgehend das es sich um Unterhalt für die Kinder handelt). Wie alt sind die Kinder? Das muss man wissen, dann kann man mehr sagen.
    LG.
    Agnes

  4. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Es ist rechtens. Es ist OK, nimm das Geld. Die Kinder sind vom 1. Mann, damit hat der 2. nix zu tun, auch die Ehe nicht.
    Gruß,
    Andi



    Guten Tag. Ich habe 3 Kinder, neu geheiratet aber 2 Kinder sind von einem anderen Vater, welcher unter 900 € verdient.
    Vor meiner Hochzeit bekam ich Unterhaltsvorschuss. Mit dem
    Kindsvater der 2 ältesten Kinder besteht kein Kontakt. Ich
    wurde nun von meiner Sachbearbeiterin aufgefordert,
    Unterhaltsvorschuss beim Kreis Segeberg zu beantragen,
    woraufhin ich entgegnete, dass es Sinnfrei wäre, da man keinen
    U.vorschuss erhält, wenn man neu geheiratet hat. Nun will die
    Dame, ohne belegen zu können, das mein Ex inzwischen über 900
    € verdient, mönatlich 58 € abziehen, welche ich im Folgemonat
    erstattet bekäme, im Falle des Nichtzahlens des Kindsvaters.
    Jedoch bin ich der Meinung, dies ist nicht Rechtens und die 58
    € fehlen mir auch, ich kann den Vorläufigen Abzug kaum
    verkraften. Es ist auch Sicher, das er nie Zahlen wird, so
    muss ich nun Monatlich mit Kontoauszügen zum Amt. Ich bat das
    Amt, Gehaltsabrechnungen vom KV anzufordern, gehe ich recht in
    der Annahme, dass das mit den 58 € unrechtens ist, wenn er
    unter 900 € verdient? Meines Wissens nach, ist er mit so einem
    geringen verdienst weder in der Lage noch in der Pflicht
    Unterhalt zu Zahlen. LG Lena

  5. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Hallo,
    Unterhaltsvorschuss heißt für mich den Unterhalt vorschießen und später vom Vater zurückerstatten lassen. Wie viel der Vater verdient kann ihnen eigentlich egal sein. Das Amt muss sich den Unterhalt vom Kindsvater zurückholen wenn er ein zu hohes Einkommen hat.

    M.f.G.
    Mom61

  6. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Hallo,
    weiss ich auch nicht so genau, sorry. LG

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Liebe Lena,

    egal ob er unter 900 € liegt, das Amt will es schwarz auf weiß, dass er nicht zahlen kann.
    Das SGB muss alles wieder legen können, auch wenn es ein Mehraufwand für dich ist.

    Also dürfen sie dir die 58,00 Euro einbehalten, solange sie kein Dokument haben das er nicht zahlen kann.

    Sorry, so ist hier das Gesetz.

    mfg
    Angela06

  8. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Hallo Lena,

    das der Kindesunterhalt immer vorrangig ist, egal wie hoch der Verdienst des Exmannes ist.
    Da ich leider nicht weiß, wie alt die Kinder sind, die es betrifft, so kann ich nur sagen, das der Unterhaltsvorschuss bis zum 12. lebensjahr bezahlt wird und sich das Amt über eine Selbstauskunft beim Vater der Kinder das Einkommen nachweisen läßt und die Mutter damit außen vor ist.
    Es ist nicht richtig das eine neue Heirat, den Wegfall des Unterhaltsvorschusses bedeutet, also würden Sie Geld verschenken und somit lohnt sich der Aufwand und Ihnen bleiben die 58 Euro erhalten.

    Viele Grüße
    Y.Dosse

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    mit einem so geringen verdienst muss er glaube ich keinen unterhalt zahlen. ein blick in die düsseldorfer tabelle sollte helfen, wo die erste stufe anfängt. die logik mit den 58,- € verstehe ich leider nicht.. :-(

  10. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Die Dame muß nach weissen das er mehr verdient.Sonnst könnte jeder Geld verlangen.

  11. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Darf das Amt Geld einbehalten? Unterhalt

    Da bin ich voll deiner Meinung mehr kann ich leider nicht dazu sagen

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