Arbeitsgericht Berufung

Von: , 17.08.2010 12:16 Uhr

Angenommen, eine Arbeitnehmerin gewinnt den Prozess vor dem Arbeitsgericht, in erster Instanz. Der Richter erklärt also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für nicht rechtens. Im Urteil heißt es "Die Berufung wird nicht besonders zugelassen."
Die Arbeitnehmerin ist also nicht gekündigt, hat Anspruch darauf, zu ihrem Arbeitsplatz zurück zu kehren.
Angenommen, der Arbeitgeber hat aber daran kein Interesse, vielmehr kann er das Urteil nicht akzeptieren.
Es ist zu vermuten, dass er in Berufung gehen möchte.

Bedeutet jedoch die Formulierung "die Berufung wird nicht besonders zugelassen", dass der Arbeitgeber nicht in Berufung gehen kann?

Die Arbeitnehmerin stutzt wegen der Formulierung "nicht besonders".

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Arbeitsgericht Berufung

    hallo! habe leider absolut keine ahnung von arbeitsrecht und ähnlichem.
    viel glück noch

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re: Arbeitsgericht Berufung

      hallo
      keine ahnung
      ich weiß garnicht wer mich da immer als experten empfiehlt
      deutsche geschichte ist mein thema
      und das einfallen fremder nutzloser horden ins deutsche land.
      ich würde mit dem brötchengeber über ne abfindung verhandeln, ein chef der einen los werden will.
      ich weiß nit ob es da gut ist länger zu bleiben,
      würde ich mir überlegen.

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Arbeitsgericht Berufung

      danke, jürgen, für die Antwort. Die AN hat auch nicht vor, dort weiter zu arbeiten.... wer einen nicht mehr haben will, muss zahlen wenn man gehen soll!!!

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re: Arbeitsgericht Berufung

      Hallo,

      gegen ein Endurteil ist gernerall Berufung zulässig. Bei betsimmten Verfahren (Lohnzahlung etc) gibt es eine Grenze von 600,00 Euro oder die Möglichkeit die Berufung besonders zuzulassen (wenn es Sachen geht, die evtl. Bedeutung haben für Musterrechtsprechung). Diese Grenze und die besondere Bedeutung fällt aber bei Kündigung weg. Der Arbeitgeber kann also ohne Probleme in Berufung gehen (Frist 1 Monat nach Zustellung).

      Viele Grüße

      Steferl1979

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Arbeitsgericht Berufung

      Hallo Steferl1979,
      danke für die Antwort. So weit war es mir bereits klar. Wenn im Urteil gestanden hätte "die Berufung wird nicht zugelassen", wäre es für mich verständlich, dass der Richter von vorne herein die Berufung nicht zulässt.
      Es heißt aber "die Berufung wird nicht
      b e s o n d e r s zugelassen".

      was kann das bedeuten?

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Arbeitsgericht Berufung

        Hallo,

        das bedeutet normalerweise, dass die normale Berufung zugelassen ist und sie deswegen nicht besonders zugelassen werden muss.

        Viele Grüße

        steferl1979

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Arbeitsgericht Berufung

          Okay, verstanden! Beim Juristendeutsch muss man ein bisschen um die Ecke denken...

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