wohnungsrenovierung bei Ein- und Auszug?

Von: , 17.08.2010 19:31 Uhr


Beim Einzug in unsere Wohnung war die Wohnung nicht renoviert. Dummerweise haben wir damals, wie jetzt bekannt wurde, das Übergabeprotokoll mit "Wohnung renoviert und weiß gestrichen" unterschrieben.Der Verwalter hat nun bei Auszug ohne unsere Einwilligung die Wohnung fotografiert und verlangt vertragsgemäß Renovierung und droht schon mit Gerichtsverfahren. Das ärgert uns natürlcih sehr aber am meisten ärgert uns unsere Dummheit und Naivität beim Einzug.
Gibt es da doch eventuell eine Möglichkeit da wieder rauszukommen? Wir haben auch einen Zeugen, nämlich den Maler, der beim Einzug unsere Wohnung renoviert hat.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: wohnungsrenovierung bei Ein- und Auszug?

    Hallo Christa,

    deine Frage bezieht sich leider auf einen rechtlichen
    Umstand welchen ich nicht beantworten kann. Würde in der Sache mal einen wer weis was Anwalt anschreiben oder den Mieterverein.

    viele Grüße

    Heinz

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: wohnungsrenovierung bei Ein- und Auszug?

    Hallo,
    ich bin kein Anwalt und kann nur meine Meinung sagen.
    Wenn bei der Übergabe unterschrieben wurde, so ist man wohl selbst der Dumme...
    Aber vielleicht gibt es ja noch ein Schlupfloch. Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden?
    Zur Not, wenn man keine Lust und Zeit für einen Rechtsstreit hat, würde ich billige weiße Farbe kaufen und streichen.
    Sorry, dass ich nicht richtig weiterhelfen kann.
    Gruß und viel Erfolg!!

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: wohnungsrenovierung bei Ein- und Auszug?

    Hallo Christa,

    in meinen Augen ist das eine Angelegenheit für Anwalt bzw. Mieterverein.
    Ich bin Heimwerker und kann bei handwerklichen Fragen Rede und Auskunft stehen; das ist eine rechtliche Sache.

    Trotzdem, aus eigener Erfahrung:
    Ein Gerichtsverfahren anzudrohen ist lächerlich. Was Euch schlimmstenfall passieren kann, ist das die Wohnung von einer Malerfachfirma auf Eure Kosten renoviert wird. Habt Ihr Bilder vom Einzug? Ist darauf zu sehen, das die Wohnung nicht renoviert war? Wer hat Euch beim Umzug geholfen und können die bestätigen, das die Wohnung nicht renoviert war? Wie lange habt Ihr da gewohnt? Unter 3 Jahren entfällt nach meinem Wissen die Renovierungspflicht (ausser Ihr habt die Wohnung in Schutt und Asche gelegt). Hat Euer Maler offiziell oder "nebenbei" gearbeitet? Falls offiziell+ angemeldet und ggf. Malermeister solltet Ihr Euch keine Sorgen machen.
    Aber wie gesagt: Das ist eine RECHTLICHE Sache, und da bin ich nur Laie.

    Sonnige Grüsse

    volker

  4. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: wohnungsrenovierung bei Ein- und Auszug?

    Moin Christa,

    wenn der Maler kein Familienmitglied oder Verwandter ist, sondern quasi eine "neutrale" Person, dann habt ihr eine sehr gute Chance ausn dieser Nummjer heraus zu kommen. Eine eventuelle Rechnung des Malers ist ein untrüglicher Beweis für die erbrachte Leistung.

    Lg Andreas

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: wohnungsrenovierung bei Ein- und Auszug?

    halo,
    ich bin handwerker,vieleicht besser wenn Sie sprechen mit rechrtsanwalt.gruss imre ===============

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