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Re: mietrecht
Hallo Levi,
sofern die Wohnung frei finanziert ist richtet sich die Miethöhe nur nach dem sogeannten Mietspiegel. Hier werden Wohnungen, die äühnlich deiner sind mit einem Schnittpreis oder einer Preisspanne angegeben. Wichtig sind hier vor allem Austattungsmerkmale und Baujahr. Allerdings gibt es diesen Mietspiegel nicht für alle Bezirke.
Das bedeutet aber nicht, wenn die Wohnung darüber liegt, dass es automatisch zu teuer ist: Denn laut Gesetz liegt eine Mietpreisüberhöhung erst dann vor, wenn die Miete 20 Prozent höher als ortsüblich ist. Bis zu dieser Grenze liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Juristen sprechen dabei von der Wesentlichkeitsgrenze. Theoretisch wären noch höhere Mieten gemäß der aktuellen BGH-Rechtsprechung möglich, wenn der Mieter nicht aus einer Notlage heraus, sondern aus freien Stücken dazu bereit ist, diese zu zahlen. Etwa, weil er unbedingt diese eine Wohnung haben will, obwohl er eine andere günstiger hätte mieten können.
Da du diese Wohnung vermutlich aus freien Stücken so teuer angemietet hast, empfiehlt es sich eher etwas günstigeres zu suchen.