Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

Von: , 20.08.2010 15:52 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe einen Spezialfall, bei dem ihr mir aber trotzdem hoffentlich Tips geben könnt.
Meine Frau war von Ende 2003 bis 2008 an Hausfrau und Mutter, und somit über diese Zeit im Rahmen der Elternzeit gesetzlich Krankenverichert. Ich selber bin privat krankenversichert.
Anfang 2008 bin ich mit meiner Famiele ins Ausland gegangen udn meien Frau hat von 2009 bis Mitte 2010 auch hier in England gearbeitet.
Nun endet meine Zeit im Ausland, und wir kehren in Kürze zurück nach Deutschland.
Da meine Frau in Deutschland noch keine neue Arbeit hat, war die Idee, dass sie ich Arbeitslos meldet und somit wieder automatisch krankenversichert ist.
Offensichtlich kann man sich aber nicht Arbeitslos melden, wenn man über 12 Monate im Ausland gearbeitet hat, und somit wird sie auch nicht darüber gesetzlich krankenversichert.
Soweit man mir nun gesagt hat, müssen wir meien Frau "freiwillig" gesetzlich krankenversichern, was ca 310 € im Monat kosten soll.
1.) gibt es eine Möglichkeit meine Frai doch Arbeitslos zu melden - und somit auch krankenversichern?
2.) welches wäre die günstigste Möglichkeit der krankenversicherung, da ich die 310 e schon extrem viel finde.

Danke euch schon mal für die hoffebtlich kommende Hilfe

Gruß
Matthias

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

    Guten Tag.
    Arbeitslos kann sich Ihre Frau trotzdem melden, es werden dann Zeiten für die Rentenversicherung gemeldet.
    Sie können ja Arbeitslosengeld 2 beantragen.
    Ansonsten probieren Sie eine gesetzliche Versicherung zu finden und Ihre Frau dann über Sie zu familienversichern.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

      Ich kann leide rnicht mehr in eine gesetzliche zurück :( Habe ich schon gefragt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

    Hallo Matthias,

    wenn deine Frau aus dem Ausland zurückkehrt und hier weder eine Beschäftigung noch eine andere Absicherung (ALG I) hat, zahlt ihr sozusagen niemand die Krankenversicherungsbeiträge. Da es in Deutschland aber eine so genannte Versicherungspflicht gibt, MUSS sie sich versichern und alleine Beiträge zahlen.

    Das ist die so genannte "freiwillige Versicherung" - diese <geht> bei deiner Frau aber nicht mehr in DEM Sinne, weil man so eine Versicherung 3 Monate nach der letzten Versicherung in Dtl. "anzeigen" muss. Deine Frau wird eine "Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V" durchführen müssen. Am Beitrag ändert das nichts - ist nur Formalität, aber ich sag's nur mal.

    Die Höhe der Beiträge ist leider auch gesetzlich festgelegt. Da ihr verheiratet seid, wird meistens die Hälfte des Einkommens vom Ehepartner mit betrachtet - so entsteht ein mtl. Beitrag zur Kranken- UND Pflegeversicherung von mind. 140 EUR. Leider kommt man da nicht drum rum.

    Die optimalste Variante: Schnell einen Job, welcher über 400 EUR entlohnt wird, finden! :)

    Viel Erfolg!

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

    Hallo,

    deine Frau kann sich schon arbeitslos melden. Bringt nur nichts, weil sie keine Leistungen erhält und folglich auch keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eintritt.

    zu 1.) Nein
    zu 2.) 400€-Job annehmen oder checken, ob sie in der PKV billiger wegkommt

  4. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

    Hallo Matse,
    zunächst einmal: Die Meldung als Arbeitslos beim AA bewirkt nicht automatisch eine Krankenversicherung bei9 der gesetzlichen KV in Deutschland. Nur wer Leistungen des Arbeitsamtes bezieht, wird auch über das AA (die zahlen die Beiträge) bei einer gesetzlichen KK versichert.
    Zur Lösung des Problems gibt es aus meiner Sicht 3 Varianten, wobei auch die Versicherung des Kindes nicht unberücksichtigt bleiben darf:

    1. Du versuchst, dich bei einer gesetzlichen KK zu versichern ! Dann könnten Frau und Kind bei dir kostenlos in der Familienversicherung versichert sein, bis deine Frau wieder Arbeit hat.

    2. Deine Frau nimmt sofort eine Stelle an, dann müsste das Kind trotztdem selbst freiwillig versichert werden (Kosten), da du mehr Einkommen als deine Frau hast und das Kind somit nicht bei ihr in der kostenlosen Familienversicherung laufen kann.

    3. Die wahrscheinlich teuerste ! Frau und Kind müssen sich jeweils freiwillig versichern. Das dürfte bei einer gesetzlichen KK etwas günstiger sein, als wenn sich beide bei einer Privatversicherung absichern.

    Im Übrigen sind 310,- im Monat eigtenjtlich gar nicht soviel, wenn man überlegt, was 1 Tag Krankenhausaufenthalt heute kostet !! Frag einmal nach !!
    Viel Glück
    ayro

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