Rechnung an Freibeufler

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 21.08.2010 17:56 Uhr

Hallo liebe Fachfrau,
hallo liber Fachmann,

wie muss denn eine Rechung aussehen, die an einen Freiberufler gestellt wird?

Ich arbeite nebenberuflich auf freiberuflicher Basis. Reicht es, wenn die Rechung an mich als natürliche Person gestellt wird, oder muss hier noch eine Firmenbezeichung zugefügt werden?

Vielen Dank für die für einen Experten triviale Frage!

Michael

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo Michael,
    es reicht, wenn Du im Adresskopf erscheinst, wenn Deine Tätigkeit eine Firmen namen hat, dann sollte er auch mit drin stehen, muß aber nicht.
    Gruß Claus

  2. Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
    2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
    3.das Ausstellungsdatum,
    4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
    5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
    6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
    7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
    8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und

    Siehe auch § 14 Abs. 4 UstG

    Da man aber davon ausgehen kann das Du die Kleinunternehmer Reglung in anspruch nimmst, fällt die Ausweisung der Umsatzsteuer für Dich weg. Nicht Vergessen Du darfst auch dann keine Vorsteuer geltend machen.

  3. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler / Kleinunternehmer Reglung

    Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

    Ein entsprechender Hinweis muss auf der Rechnung ausgestellt sein.

    Hierzu bitte nachschlagen § 19 UstG

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo,

    da kann ich dir nur meine Vorgehensweise schildern.

    Ich habe eine Gewerbeanmeldung. Nebenbei stelle ich verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung.
    Auch habe ich eine UST-ID-Nr. erhalten.

    Wenn ich eine Rechnung stelle, habe ich zwar meinen Briefkopf, aber bei der Steuer läuft das ganze auf meinen Namen.
    Da ich desöfteren mit dem örtlichen Maschinenring auch überörtlich zusammenarbeite, erhalte ich hier eine Abrechnung - mit ausgewiesener MwSt - auf meinen Namen. Ohne Firmenbezeichnung etc.

    Auch habe ich noch nie eine Firmenbezeichnung bei meiner Steuererklärung abgegeben.

    Es dürfte also steuerlich keine Rolle spielen. Es sei denn, du bist ne GmbH oder ähnliches. Da kann ich dir aber nicht wirklich weiterhelfen.


    Grüße


    Helmut

  5. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo Michael,

    es genügt, wenn die Rechnung an Sie persönlich ausgestellt ist. Wenn es sich bei dem gekauften Artikel / der gekauften Dienstleitung um eine Sache handelt, welche auch im privaten Bereich jederzeit zu finden ist, dann sollte sicherheitshalber die Firmenbezeichnung angegeben sein, damit die Angelegenheit wasserdicht ist.

    Viele Grüße

    schisa

  6. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo Michael,

    da du wohl als Einzelunternehmer freiberuflich tätig bist, genügt es, wenn dein Name und Adresse als Rechnungsempfänger drauf steht. Dazu sollte es eine Rechnungsnummer geben, aber die ist nicht soooo wichtig.
    Name, Anschrift und Umsatzsteuernummer des Rechnungsstellers müssen vermerkt sein. Welche Leistung wurde in welchem Zeitraum erbracht. Ich zahle Rechnungen fast grundsätzlich von Konto zu Konto, dann habe ich einen Nachweis fürs Finanzamt. In dem Fall sollte die Kontoverbindung des Rechnungsstellers auf der Rechnung stehen.

    Also wichtig:

    - Dein Name und Adresse als Empfänger
    - Name, Adresse, Umsatzsteuernummer des Rechnungstellers
    - Leistungsart und Zeitraum
    - Nettowert, Umsatzsteuersatz (in D 19 Prozent), Umsatzsteuerwert, Bruttowert

    Gruss Hendrik

  7. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Leider - wieder mal- ging die Frage an den falschen
    Ansprechpartner - sorry !

  8. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo Michael,

    Rechnungen bitte immmer mit vollständigem Firmennamen bzw. Bezeichnung erstellen. Würde auch nur der Name der natürlichen Person "ausreichen".
    Trotzdem würde ich dir empfehlen, die Firmenbezeichnung mit anzugeben.

    Gruß
    Sonnenschein

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo Michael.
    In jedem Fall sollte die Rechnung auf deinen Namen lauten. Da du als Freiberufler in dem Sinne keine eigentliche Firmierung benötigts bzw. besitzt. Steuerrechtlich hat dies keine Auswirkung.

    Gruß

  10. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo,#das ist mir zu speziell, da hoffe ich dass andere Experten Dir besser helfen können.

    LG Jens

  11. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Bei einem Geasmtbetrag bis zu 150 Euro muss keine
    Anschrift des Leistungsempfängers angegeben werden,
    ansonsten die vollständige Anschrift. Falls eine eigene
    Firmenanschrift vorhanden ist, wäre diese Anschrift
    in jedem Falle empfehlenswert damit man vor dem Finanz-
    amt eine geschäftliche Zuordnung nachweisen kann.
    Eventuell kann diese Zuordnung schon durch den Gegen-
    stand der Rechnung nachvollzogen werden und wird dann
    vom F.A. auch anerkannt.

  12. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo,
    tut mir leid, weiß ich leider nicht.
    LG

  13. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    hallo michael,

    mein tip ist: beim zuständigen FA nachfragen wie die Anforderungen an die Form i.d.F. aussehen.

    fg
    pleitier

  14. Antwort von nach 73 Tagen 0 hilfreich
    Re: Rechnung an Freibeufler

    Hallo Michael,
    ich bin zwar keine Experte im Forum aber wenn du eine Firmenbezeichnug hast kannst du sie gerne neben deinen Namen auf der Rechnung ausstellen lassen, wenn nicht, deine Name und Adresse sollte ausreichen.

    VG
    Yucatan

    Jetzt auf diese Frage antworten.