Ein Internetanschluss für mehrere Mietparteien. Haftung?
Von: , 22.08.2010 20:37 Uhr
Guten Tag Ronny,
zwei Mieterparteien wollen einen Internetanschluss teilen, wobei ich der Inhaber des WPA-geschützten WLANs wäre. So halbieren sich die Kosten.
Aber wie sieht es mit der Haftung aus? Haftet der Anschlussinhaber oder der Verursacher? Beispielsweise bei Abmahnungen, Filesharing, Abos, Straftaten.
Kann man sich rechtlich absichern (Vertrag oder ähnliches zwischen Mietparteien), dass man nur für seine eigenen Taten gerade stehen muss, nicht aber für die des Mitnutzers?
Kann man sich einen Internetanschluss teilen oder ist das zu riskant?
Danke, Gruß,
Ralf
