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Re: Umsatzsteuer aus Autorenhonorar
Hallo,
nein, das ist nicht richtig.
Gem. § 19 Abs. 1 UStG ist es wie folgt geregelt.
Man darf den Umsatz von 17.500 Euro im letzten Kalenderjahr nicht überschreiten und voraussichtlich im aktuellen Jahr 50.000 Euro Umsatz nicht überschreiten.
Im Erstjahr der Aufnahme der Tätigkeit gilt statt der 50.000 Euro-Grenze auch die 17.500 Euro-Grenze. Aber auch die hast du im ersten jahr mit deinen 12.000 Euro nicht überschritten.
Im 2. Jahr hast du die 17.500 Euro des Vorjahres nicht überschritten, weil da hattest du ja nur 12.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich ebenfalls keine 50.000 Euro erreicht, also auch im 2. Jahr Kleinunternehmer.
Du bist also sowohl im ersten als auch im zweiten Jahr Kleinunternehmer. Gibst du allerdings freiwillig eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt ab, so wird dir das als freiwillige Option zur Regelbesteuerung ausgelegt (dabei ist es egal, ob du das aus unwissenheit tust).
im dritten jahr mußt halt wieder prüfen. Die Grenze von 17.500 Euro für das Vorjahr hast mit 17.000 Euro ebenfalls nicht überschritten und dann darfst voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten und du bist dann wieder Kleinunternehmer.
usw usw.
Ich hoffe, es ist etwas verständlich geworden.
Viele Grüße, Moni