Scheidung ablehnen/hinauszögern

Von: , 22.09.2009 16:09 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
Folgender Fall:
Mann und Frau leben seit über 1 Jahr getrennt. Frau in Deutschland, Mann in USA. Er war bis vor kurzem bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Sehr gute Position. Jetziger Arbeitgeber ist unbekannt. Mann hat jetzt die Scheidungspapiere geschickt und beantragt die Scheidung. Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. So steht es im Antrag des Mannes. Frage: Soll die Frau (hat zwei kleine Kinder) in die Scheidung einwilligen? Hat es finanzielle Vorteile für die Frau (vielleicht wegen der Rente/Versorgungsausgleich), die Scheidung abzulehnen/hinauszuzögern? Welche Kosten würden für die Frau entstehen? (Anwalt, Gerichtsgebühren....)? Die Frist zur Stellungnahme läuft leider schon am Donnerstag ab (Amtsgericht). Kann eine Fristverlängerung beantragt werden? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank!!

4 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re: Scheidung ablehnen/hinauszögern

          Liebe Frau mit zwei kleinen Kindern,
          mit Beantragung der Scheidung wird der Versorgungsausgleich berechnet. Der Unterhalt wird wie bei der Trennung berechnet, also kein Grund die Scheidung hinauszuzögern. Ein schnelles Ende ist immer besser für das allgemeine Wohlbefinden und der Aufbau eines neuen Lebens kann beginnen. Der Mann ist aber verpflichtet seine Einkünfte offen zu legen, so dass Sie entsprechend für sich und die Kinder Unterhalt erhalten.

          Gruss
          Gerd

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re: Scheidung ablehnen/hinauszögern

          Hallo,
          wenn die Frau in die Scheidung einwilligt, hat sie in Deutschland schon einige Vorteile. Sie kann zum Beispiel - sollte der Mann keinen Kindesunterhalt zahlen- vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Den würde das Jugendamt sich dann vom Mann versuchen, wiederzuholen.
          Die Scheidungskosten sollen, wenn ich es richtig verstehe, im ANTRAG des Mannes gegeneinander aufgehoben werden. Ob diesem Antrag vor Gericht stattgegeben wird, ist ja noch eine andere Sache.
          In jedem Fall sollte sich die Frau einen Anwalt suchen, der in Sachen Familienrecht fit ist. Eine Rechtsberatung kostet zunächst auch nicht soviel.
          Wenn die Frau arbeitet, muss sie im Falle der Scheidung den Anwalt zahlen (das errechnet sich irgendwie nach Einkommen und evtl. Vermögen aus der Scheidungsmasse). Diese Kosten kann man in einer Rechtsberatung auch vorher in etwa erfragen.
          Wenn die Frau nicht arbeitet oder nur wenig, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch das klärt der Anwalt.
          Einer Scheidung nicht zuzustimmen macht meiner Erachtens nach nur Sinn, wenn die "Noch-Eheleute" sich einig sind. Zum Beispiel, wenn ein gemeinsames Haus zunächst verkauft werden soll, damit dieses Vermögen nicht in die Scheidungsmasse fällt.
          Also, ab zum Anwalt und erst einmal die Rechte und evtl. Kostenübernahme erfragen- der hilft dann sicher weiter.
          Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
          LG
          Christa [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re: Scheidung ablehnen/hinauszögern

        Kann im Moment nicht weiterhelfen !!! Sorry Hatte Herzinfarkt . Muss erst selbst wieder gesund werden !!!

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Scheidung ablehnen/hinauszögern

    Hallo,

    Deine Fragen sind rechtlicher Natur. Ich bin ausschließlich für Fragen zu psychologischen Themen von Trennungs- und Scheidungsfolgen zuständig.

    LG Chicobello [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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