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Re: steuerrecht
Hallo Englaender!
Wer im Ausland lebt und in Deutschland Geld verdient, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass er inländische Einkünfte im Sinn des §49 Einkommensteuergesetz (EStG) bezieht. Hierdurch müssen auch "Ausländer" ihre deutschen Einnahmen in Deutschland versteuern.
In Ihrem Fall dürfte §49 (1) Nr. 6 EStG zum tragen kommen.
Ich gehe davon aus, soweit die steuerlichen Aufwendungen in Großbritanien nicht angerechnet werden können, dass für die Mieteinnahmen in Deutschland dennoch Steuern anfallen.
Für eine verbindliche Aussage würde ich Ihnen empfehlen sich an Ihr zuständiges Finanzamt in Deutschland bzw. an die zuständige britische Finanzbehörde zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Zöllner85
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