steuerrecht

Von: , 23.09.2009 17:17 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich lebe in Grossbritanien und vermiete mein Haus daheim in Deutschland. Muss ich diese Mieteinkuenfte in Deutschland versteuern (Einkommenssteuer)?. Ich habe ansonsten keine weiteren Einkuenfte in Deutschland. Die Mieteinnahmen liegen bei 7500 Euro/Jahr.

Vielen Dank im vorraus,

Englaender

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: steuerrecht

    Hallo Englaender!

    Wer im Ausland lebt und in Deutschland Geld verdient, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass er inländische Einkünfte im Sinn des §49 Einkommensteuergesetz (EStG) bezieht. Hierdurch müssen auch "Ausländer" ihre deutschen Einnahmen in Deutschland versteuern.

    In Ihrem Fall dürfte §49 (1) Nr. 6 EStG zum tragen kommen.

    Ich gehe davon aus, soweit die steuerlichen Aufwendungen in Großbritanien nicht angerechnet werden können, dass für die Mieteinnahmen in Deutschland dennoch Steuern anfallen.


    Für eine verbindliche Aussage würde ich Ihnen empfehlen sich an Ihr zuständiges Finanzamt in Deutschland bzw. an die zuständige britische Finanzbehörde zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zöllner85 [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: steuerrecht

      Vielen Dank Zoellner 85 fuer die ausfuehrliche Antwort. Ich werde mich dann noch mal genau bei meinem zustaendigem Finanzamt erkundigen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: steuerrecht

    Hallo,
    erste Frage: Bist Du deutscher Staatsbürger und unterliegst Du damit deutschem Steuerrecht?
    Wenn ja: Die Einkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig. Einkommensteuer fällt darauf aber nicht an, weil bereits die Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen.
    Grüsse [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: steuerrecht

      Hallo,
      ich bin deutscher Staatsbuerger, also muss ich nur eine ganz 'normale' Stuererklaerung abgeben?
      Gruss Englaender [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: steuerrecht

        Ja, denk aber an die Kosten als Ausgaben, die die Einkünfte senken. Auch die Abschreibung für Abnutzung ist anzusetzen.
        Gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: steuerrecht

          Vielen Dank erstmal! Kann ich von diesen Mieteinnahmen in Deutschland eigentlich auch in 'die rente' in Deutschland einzahlen? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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