Kindesunterhalt
Von: , 15.07.2009 21:32 Uhr
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
meine Tochter (Schülerin)ist volljährig geworden und ich habe immer brav meinen Unterhalt bezahlt. Tochter lebt bei der Kindesmutter.
Die Berechnung bei Volljährigkeit ist mir klar, aber ich habe da ein paar knifflige Probleme.
1.) Die Kindesmutter ist seit ca. 8 Monaten Arbeitslos und klagt vor dem Abeitsgericht auf Wiedereinstellung (nach 20 Jahren im Betrieb) oder eine "fette Abfindung". Termin vor dem AG ist im Agust/September.
Sie hat beim Jugendamt ihr Einkommen mit ca.1100 Euro (ALG I ) angegeben. Keine Zinsangaben,....
Somit soll ich dann 3/4 des Kindesunterhalts bezahlen!!! Wenn sie eine Abfindung im 5 stelligen Bereich oder zu den gleichen Konditionen wieder eingestellt werden muß, müßte ich ca. die Hälfte bezahlen. Kann ich verlangen, das der genaue Unterhalt erst nach dem Gerichtstermin beim
Arbeitsgericht berechnet wird?
2.) Meine Tochter verfügt über Zinseinkünfte von monatlich ca. 20,00 Euro. Die müßen doch vor der Berechnung abgezogen werden,oder? Fehlt in der Unterhaltsberechnung.
3.) Ferner verfügt meine Tochter über eigenes Vermögen ca 10.000 Euro.
Habe im Internet gelesen, das 2-5.000 Euro okay sind und darüber hinaus das Kind sein Vermögen mit "einsetzen" muß. Jemand einen Erfahrungswert, wie das gerechnet wird?
4.) Bei der Düsseldorfer Tabelle steht (Punkt7 bei den Erläuterungen); bei volljährigen Kindern bemisst sich der Unterhalt nach der 4.Altersstufe der Tabelle. Kann auch hier wie bei nicht volljährigen Kindern, wo nur füe ein Kind Unterhalt gezahlt wird eine Höherstufung stattfinden???
5.) Ich zahle ca. 11% meine Nettoeinkommens in eine private Altersvorsorge ein. Abziehen darf ich nach Auskunft vom Jugendamt aber nur 5% vom Einkommen. Da die hohe Altersvorsorge von ca.11% am Jahresende aber zu einer positiven Steuererstattung führt, wird mir das dann auch noch auf mein Einkommen aufgeschlagen. Ist das wirklich so richtig?? Werde ich jetzt noch bestraft, weil ich fürs Alter vorsorge!! Normalerweise müßte dann entweder die höhere Altersvorsorge von 11% angerechnet werden oder die dadurch entstehende Steuererstattung nicht mit berchnet werden.
Es geht hier nicht darum, das ich mich vor dem Unterhalt für die paar Jahre drücken möchte, aber ich denke mal, das hier wohl schon ersichtlich ist, das hier versucht wird den Kindesvater gehörig zu "melken".
