Mietrecht

Von: , 24.09.2009 18:59 Uhr

Guten Tag, unser Mietvertrag weißt einen befristeten Kündigungsausschluss auf. Genaue Formulierung: "Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer ab Vertragabsschluss bis zum 30.04.2011 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals nach dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerdordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt." Wie haben den Mietvertrag beide unterzeichnet (sind nicht verheiratet). Nun haben wir uns getrennt.
- Wie stehen unsere Chancen, aus dem Vertrag vorzeitig herauszukommen?
- Ich könnte mich in einer andere Stadt (+100km entfernt) versetzen lassen. Wäre das ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Müsste mein Partner dann allein die Wohnung weiter halten?
- Ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt angeraten? Danke für Eure Infos, ich hoffe, ich kann mich mal revanchieren!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo Dagmar!
    Bin leider auch kein Experte auf diesem Gebiet,aber ich kann dir nur raten dich beim zuständigen Amtsgericht zu informieren. Habe ich in meinem Falle auch gemacht. Oder du gehst ins Internet bei Goggle rein und gibst deine Frage ein. Unter Mietrecht ist eigentlich fast jede Lösung zu finden. Am einfachsten wäre es, wenn du einen privaten Rechtsschutz hättest.
    Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen.
    Viele Grüße Christine [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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