Mietrecht
Von: , 24.09.2009 18:59 Uhr
Guten Tag, unser Mietvertrag weißt einen befristeten Kündigungsausschluss auf. Genaue Formulierung: "Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer ab Vertragabsschluss bis zum 30.04.2011 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals nach dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerdordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt." Wie haben den Mietvertrag beide unterzeichnet (sind nicht verheiratet). Nun haben wir uns getrennt.
- Wie stehen unsere Chancen, aus dem Vertrag vorzeitig herauszukommen?
- Ich könnte mich in einer andere Stadt (+100km entfernt) versetzen lassen. Wäre das ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Müsste mein Partner dann allein die Wohnung weiter halten?
- Ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt angeraten? Danke für Eure Infos, ich hoffe, ich kann mich mal revanchieren!
