Mietrecht

Von: , 02.09.2010 10:02 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Morgen Ihr Lieben,
wir haben eine Frage. Wir haben die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten. Unsere Vermieter haben einen Sohn und er hat sein Studium beendet und möchte nun in unsere Wohnung mit seiner Freundin einziehen. Ich habe einen Mietvertrag vor 15 Jahren abgeschlossen mit meinem damaligen Freund. Unsere Beziehung ging nun vor 7 Jahren zu Ende. Im November 2005 zog nun mein jetziger Freund in diese Wohnung ein und wir haben jeder einen neuen Mietvertrag bei unseren Vermietern abgeschlossen. Also er hat einen eigenen Mietvertrag und ich habe einen eigenen Mietvertrag. Gerne möchten wir nun wissen, welcher Mietvertrag Gültigkeit bei eventuellen Unstimmigkeiten, der Kündigung. Wir haben folgendes gelesen:::::: Eine rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn dem Vermieter zum Abschlusszeitpunkt des Mietvertrages bekannt sein musste oder konnte, dass es zum Eintritt des Eigenbedarfsfalls kommen würde. Informierte er den Mieter nicht über die fraglichen Tatsachen, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam. In der Rechtsprechung wird dieses Unwirksamkeitskriterium dahingehend eingeschränkt, dass die Kündigung wirksam ist, sofern zwischen dem Einzug des Mieters und dem tatsächlichen Eintritt des Eigenbedarfs mehr als fünf Jahre vergangen sind.......
Wir kann uns hierüber Auskunft geben.? Wir bedanken uns für jede hilfreiche Zeile. Liebe Grüße!!!!

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo,

    ich denke, die Kündigung ist rechtens. Zwar sind die von Ihnen angesprochenen 5 Jahre noch nicht um, aber es fehlen dazu ja auch nur noch 2 Monate. Da es sich hier nicht um eine gesetzlich festgelegte Frist handelt, dürften die 2 Monate keine Relevanz haben.

    Was ich nicht verstanden habe ist, dass für die selbe Wohnung zwei verschiedene Mietverträge existieren? Warum denn das? Gleicher Inhalt? Gleicher Mv-Beginn? Wer von Ihnen beiden hat denn die Miete immer gezahlt? An wen von Ihnen beiden hat denn der Vermieter die Bk-und Heizk.-abrg. geschickt? Wer von Ihnen beiden hat denn nun die Eigenbedarfskündigung erhalten?
    Gruß aus NRW

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Hallo,

      erstmal vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
      Das mit den Mietverträgen ist so. Mein jetziger Lebenspartner ist 2005 hier
      eingezogen und wir wollten getrennte Mietverträge haben. Die Wohnung hat 110
      qm und haben diese in den Mietverträgen aufgeteilt. Ich habe einen Sohn und
      habe von diesen 110qm 60qm, und mein Partner 50qm in unseren Mietverträgen
      festgehalten. Er zahlt für seine 50qm und ich für 60qm. Jeder hat am
      Monatsanfang seine eigene Miete incl. anteilige Nebenkosten an den Vermieter
      überwiesen.
      Unsere Kündigungsfrist beträgt 9 Monate, wir sind sehr an unser Dorf
      gebunden, ich arbeite hier an der Grundschule und mein Sohn ist auf die
      Buslinie angewiesen. Angenommen wir haben bis in 9 Monaten noch nichts
      gefunden was kann uns ab diesem Zeitpunkt passieren. Vielen herzlichen Dank
      für Ihre Antwort. Ach wir sind alle so verzweifelt. Es ist von meinem Sohn
      das Geburtshaus und wir hängen so sehr an dieser Wohnung,sie hat einen
      Garten, hat zwei Etagen und für uns alle ein Gedicht auch für unseren Hund.
      Die Kündigung wurde am letzten Freitag nur mündlich ausgesprochen, ich habe
      heulend bei unseren Vermietern nochmals angerufen und an sie appeliert uns
      noch so lange in der Wohnung zu lassen bis mein Sohn mit seiner Schule
      fertig ist. Das wären noch 4,5 Jahr bis hin zu seinem Abitur. Morgen ist der
      3. eines Monats und bis dahin müsste die Kündigung eingehen. Tja wir sitzen
      hier und sind nur traurig. Freue mich über eine erneute Antwort von Ihnen,
      liebe Grüße

      • Antwort von nach 55 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Mietrecht

        Hallo,

        dass Sie noch einmal geschrieben haben, habe ich glatt übersehen, sorry :-(

        wenn die 9monatige Kündigungsfrist um ist, und Sie sind nicht ausgezogen kann (wird) folgendes passieren:
        Der Vermieter/Der Sohn kann Schadensersatz von Ihnen verlangen, denn er hat den Umzug ja auch fest geplant und Verträge gekündigt/geschlossen usw.
        Zudem wird der Vermieter eine Räumungsklage gegen Sie einreichen, dei mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird und schlimmstenfalls mit einer gerichtlichen Zwangsräumung endet.
        Lassen Sie es in Ihrem eigenen Interesse nicht so weit kommen. Sicherlich finden Sie eine andere Wohnung oder ein Haus zur Miete. Angebote gibt es eigentlich genügend. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück bei Ihrer Suche.
        Viele Grüße
        Stefan

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo Oliver,

    es gilt immer der zeitlich jüngste Mietvertrag.

    Rechtsmissbrauch ist immer der letzte Strohhalm an den man sich klammert. Der dürfte aber bei dir schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der eigentliche Mietvertragsabschluss bereits vor 15 Jahren war. Auf den kommt es an.

    Trotzdem solltest du die Sache bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterverein überprüfen lassen. Eine Eigenbedarfskündigung ist immer eine sehr komplizierte Angelegenheit. Die Erhaltung der Wohnung sollte dir die paar € wert sein.

    Einen ersten Überblick bekommst du hier:

    http://wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Mietverhaelt...

    Grüße aus Berlin

    Stefan Pfeiffer

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Hallo, vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ja, wir möchten auch zum Mieterbund gehen. Aber vorab noch eine Frage, was passiert, wenn wir in 9 Monaten nichts gefunden haben?. Was kann dann der Vermieter tun? Über eine nochmalige Antwort sind wir Ihnen sehr dankbar, beim Mieterbund dauert der Termin noch ein wenig und wir sind sehr traurig und gleichzeitig auch sehr ängstlich was die Zukunft betrifft.Vielen herzlichen Dank. Grüße Oliver und Carina

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo,
    hier kann ich leider keine konkrete Antwort geben.
    Rein argumentativ begründet würde ich allerdings sagen, dass im Jahr 2005 sicherlich dem Mieter noch nicht bekannt war, dass heute sein Sohn mit seiner Freundin in genau diese Wohnung ziehen will. Somit wäre die Kündigung m.E. rechtmäßig.

  4. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hier kann nur ein Anwalt helfen.

  5. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Der Vermieter hat ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass er wie hier geschildert, den Wohnraum für seinen Sohn beansprucht. Darin ist absolut nichts mißbräuchliches zu erkennen.

  6. Antwort von nach 595 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht, Eigenbedarf

    Es gibt aber meines Wissens auch den Tatbestand des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Das ist gar nicht so selten. Der Vermieter will den Mieter nur rauskriegen, um dann teuerer vermieten oder die leere Wohnung verkaufen zu können. So war das zumindest bei uns. Wir haben dann eine Anwältin genommen, die uns super vertreten hat (Kanzlei Constanze Becker in München) und Schadenersatz eingeklagt hat. Wie das nun mit Fristen, hier 5 Jahre, usw. ist das weiss ich aber nicht.

  7. Antwort von nach 595 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht, Eigenbedarf

    Hallo Oliver,

    es gibt aber meines Wissens auch den Tatbestand des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Das ist gar nicht so selten. Der Vermieter will den Mieter nur rauskriegen, um dann teuerer vermieten oder die leere Wohnung verkaufen zu können. So war das zumindest bei uns. Wir haben dann eine Anwältin genommen, die uns super vertreten hat. Das war die Kanzlei Constanze Becker in München(http://www.kanzleibecker.com) und Schadenersatz eingeklagt hat. Wie das nun mit Fristen, hier 5 Jahre, usw. ist das weiss ich aber nicht.


    Herzliche Grüße

    Frank.

    • Antwort von nach 595 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht, Eigenbedarf

      Vielen herzlichen Dank. Letztendlich war die Kündigung eh, nicht rechtmäßig, da der Vermieter keinen Grund der Kündigung angegeben hat. Dies haben wir beim Mieterbund erfahren. Da wir aber in unserem Eigeninteresse schnell aus der Wohnung raus wollten, wohnen wir nun seit ca. 1 Jahr in einer anderen schönen Wohnung. Ich bedanke mich sehr für ihre nachträglich Hilfe und wünsche Ihnen alles Gute. Liebe Grüße Oliver

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