Mietrecht
Von: , 02.09.2010 10:02 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Guten Morgen Ihr Lieben,
wir haben eine Frage. Wir haben die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten. Unsere Vermieter haben einen Sohn und er hat sein Studium beendet und möchte nun in unsere Wohnung mit seiner Freundin einziehen. Ich habe einen Mietvertrag vor 15 Jahren abgeschlossen mit meinem damaligen Freund. Unsere Beziehung ging nun vor 7 Jahren zu Ende. Im November 2005 zog nun mein jetziger Freund in diese Wohnung ein und wir haben jeder einen neuen Mietvertrag bei unseren Vermietern abgeschlossen. Also er hat einen eigenen Mietvertrag und ich habe einen eigenen Mietvertrag. Gerne möchten wir nun wissen, welcher Mietvertrag Gültigkeit bei eventuellen Unstimmigkeiten, der Kündigung. Wir haben folgendes gelesen:::::: Eine rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn dem Vermieter zum Abschlusszeitpunkt des Mietvertrages bekannt sein musste oder konnte, dass es zum Eintritt des Eigenbedarfsfalls kommen würde. Informierte er den Mieter nicht über die fraglichen Tatsachen, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam. In der Rechtsprechung wird dieses Unwirksamkeitskriterium dahingehend eingeschränkt, dass die Kündigung wirksam ist, sofern zwischen dem Einzug des Mieters und dem tatsächlichen Eintritt des Eigenbedarfs mehr als fünf Jahre vergangen sind.......
Wir kann uns hierüber Auskunft geben.? Wir bedanken uns für jede hilfreiche Zeile. Liebe Grüße!!!!
