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Re: Reifen von Mietwagen kaputt - über nimmt das die H
Hallo,
grundsätzlich werden Sie die Kosten für den neuen Reifen übernehmen müssen. Die Privathaftpflicht greift hier nicht, da Schäden durch den Betrieb von Motorgetriebene Fahrzeuge standardmäßig ausgeschlossen sind.
Die Vollkaskoversicherung würde auch nicht greifen, da Betriebsschäden, und um einen solchen handelt es sich, ebenfalls immer ausgeschlossen sind.
Evtl. könnten Sie einen Abzug "neu für alt" vornehmen, da der beschädigte Reifen ja bereits gelaufen war und der neue entsprechend besser ist. Dazu müssten Sie in Erfahrung bringen, wie die Profiltiefe des beschädigten Reifen ist bzw. wie der Zustand des beschädigten Reifen ist.
In Anbetracht der geringen Gesamtschadenhöhe, glaube ich aber, dass es den Aufwand nicht lohnt.
Hoffe die Ausführungen helfen Ihnen ein wenig weiter.
Viele Grüße
Nancy
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