Kirchensteuer als Rentner Kirchensteuer als Rentner

Von: , 05.09.2010 13:25 Uhr

Liebe/-r Experte/-in, ich bin Rentnerin und vor Jahren während meiner Berufstätigkeit aus der Kirche ausgetreten. Möchte jetzt als Rentnerin wieder eintreten. Von was wird die Kirchensteuer berechnet, oder muss man als Rentner keine Kirchensteuer zahlen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kirchensteuer als Rentner Kirchensteuer als Rentner

    Liebe/-r Experte/-in, ich bin Rentnerin und vor Jahren während
    meiner Berufstätigkeit aus der Kirche ausgetreten. Möchte
    jetzt als Rentnerin wieder eintreten. Von was wird die
    Kirchensteuer berechnet, oder muss man als Rentner keine
    Kirchensteuer zahlen?
    Guten Tag,

    die Kirchensteuer beträgt (je nach Bundesland) immer 8% oder 9% der Einkommensteuer. Sofern Sie als Rentnerin Einkommensteuer zahlen müssen, berechnet sich daraus die Kirchensteuer. Wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen (was bei einer mittelmäßigen Rente und keinen weiteren Einkommensquellen durchaus denkbar ist), zahlen Sie auch keine Kirchensteuer.

    Grundsätzlich ist jedes Kirchenmitglied kirchensteuerpflichtig, egal ob Rentner, Schüler oder Säugling. Wenn man allerdings keine Einkommensteuer zahlt, beträgt die Kirchensteuer 0,00 €, denn 9 % von 0 sind immer noch 0.

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