unterschriebenen mietvertrag wieder kündigen

Von: , 08.09.2010 19:24 Uhr


wie kommt man aus einem unterschriebenen mietvertrag,der am 01.12.2010 beginnt wieder raus?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterschriebenen mietvertrag wieder kündigen

    garnicht: wie kommt man aus einem unterschriebenen mietvertrag,der am
    01.12.2010 beginnt wieder raus?

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterschriebenen mietvertrag wieder kündigen

    Indem man zum Ende Februar fristgerecht kündigt und gleichzeitg versucht, mit dem Vermieter über eine vorzeitige Entlassung aus dem Vetrag zu verhandeln. Stimmt der Vermieter dem nicht zu, so sitzt man halt den Vertag bis zum Ablauf der Frist aus.

  3. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: unterschriebenen mietvertrag wieder kündigen

    Sofort Kündigen und die 3 Monate die der Vermieter vertrauen durfte das du das auch wolltest was du da unterschrieben hast bezahlst. Also du musst in jedem fall bis ende Februar 2011 bezahlen es sei denn er kann jetzt schon einen alternativ Mieter finden nicht du er.... aber zwingen kanst du ihn dazu eben nicht sorry.
    gruß Peter
    Sorry war in Urlaub und konnte erst jetzt meine Anfragen lesen....

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