Mietrecht - Vorgarten = Garten?
Von: , 13.09.2010 15:16 Uhr
Hallo, ich wohne März 2010 in einer EG-Wohnung in einen 3-Parteienhaus. Im Mietvertrag ist die Nutztung/Pflege des Gartens sowie die nutzung der Terrasse und der Garage aufgeführt. Die 2. Partei im Haus hat kein Gartennutzungsrecht, auch die Garage darf nur ich nutzen. Jetzt die Fragen. Bin ich automatisch zur Pflege des Vorgartens verpflichtet wenn im Mietvertrag die Klausel enthalten ist "Gartenpflege durch Mieter" ? Das Ich den Garten pflege ist klar, diesen nutze ich ja auch, aber durch den vorgarten laufen 3 Parteien (2xMieter und einmal der Vermieter selbst, der die dritte Einheit im Haus teilweise bewohnt), einen nutzen hat dort niemand, da auch schon lange nichts mehr gemacht wurde. Mein Vermieter ist nun fest der Überzeugung er hätte gesagt das ich (nur ich) auch für die Pflege des Vorgartens zuständig bin, in allen vorausgegangenen Gesprächen ging es aber lediglich um den Garten hinterm Haus ( Zeugen können dies bestätigen ). Desweiteren betritt der Vermieter unangemeldet den Garten hinten (bereits mehrfach vorgefallen), welcher nur durch den Keller und die EG-Wohnung zugänglich ist, dort und im Vorgarten schneidet der Vermieter unkraut packt einiges in die allg. Hausmülltonne und den Rest hat er mir im Garten liegen gelassen - Gartenmüll aus Vorgarten und Garten!!! Auch ist der Vermieter schon unangemeldet und ohne mein wissen in die von mir mit gemietete Garage und hat sich dort umgesehen ( per zufall mitbekommen als ich von der Arbeit nach hause kam und ins Wohnzimmer ging). Ist das alles rechtens so? Was kann ich dagegen unternehmen? Vielen Dank schon mal für die Antwort.
