Mietrecht - Vorgarten = Garten?

Von: , 13.09.2010 15:16 Uhr


Hallo, ich wohne März 2010 in einer EG-Wohnung in einen 3-Parteienhaus. Im Mietvertrag ist die Nutztung/Pflege des Gartens sowie die nutzung der Terrasse und der Garage aufgeführt. Die 2. Partei im Haus hat kein Gartennutzungsrecht, auch die Garage darf nur ich nutzen. Jetzt die Fragen. Bin ich automatisch zur Pflege des Vorgartens verpflichtet wenn im Mietvertrag die Klausel enthalten ist "Gartenpflege durch Mieter" ? Das Ich den Garten pflege ist klar, diesen nutze ich ja auch, aber durch den vorgarten laufen 3 Parteien (2xMieter und einmal der Vermieter selbst, der die dritte Einheit im Haus teilweise bewohnt), einen nutzen hat dort niemand, da auch schon lange nichts mehr gemacht wurde. Mein Vermieter ist nun fest der Überzeugung er hätte gesagt das ich (nur ich) auch für die Pflege des Vorgartens zuständig bin, in allen vorausgegangenen Gesprächen ging es aber lediglich um den Garten hinterm Haus ( Zeugen können dies bestätigen ). Desweiteren betritt der Vermieter unangemeldet den Garten hinten (bereits mehrfach vorgefallen), welcher nur durch den Keller und die EG-Wohnung zugänglich ist, dort und im Vorgarten schneidet der Vermieter unkraut packt einiges in die allg. Hausmülltonne und den Rest hat er mir im Garten liegen gelassen - Gartenmüll aus Vorgarten und Garten!!! Auch ist der Vermieter schon unangemeldet und ohne mein wissen in die von mir mit gemietete Garage und hat sich dort umgesehen ( per zufall mitbekommen als ich von der Arbeit nach hause kam und ins Wohnzimmer ging). Ist das alles rechtens so? Was kann ich dagegen unternehmen? Vielen Dank schon mal für die Antwort.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht - Vorgarten = Garten?

    Hallo MieterY,
    wenn im Mietvertrag, somit schriftlich vereinbart wurde, dass du die Gartenpflege durchführst, gilt dies auch für den Vorgarten. Es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden, dass du nur "deinen Garten" pflegen mußt.
    Eine mündliche Vereinbarung ist nicht bindend, auch wenn es Zeugen gibt u. andere Bewohner durch den Vorgarten laufen.
    Wie gesagt nur schriftliche Vereinbarungen sind bindend.
    Das heißt aber auch im Klartext der Vermieter hat in deinem Garten nichts zu suchen.
    Weder irgendwelche Arbeiten durchzuführen o. nur mal so dort rumzulaufen.
    Die Garage ist ebenfalls für den Vermieter tabu.
    Hier solltest du dringend ein Gespräch mit deinem Vermieter suchen u. deine Standpunkte in einem freundlichen Ton klarmachen.
    Denn dein Vermieter verletzt ihr deine Privatsphäre u. begeht Hausfriedensbruch.
    Sollte dein Gespräch nicht zum Erfolg führen, teile deine Standpunkte schriftlich mit.
    Notfalls laß dich durch einen Anwalt beraten.
    In den größeren Städten gibt es Mietervereine, die nicht nur beraten sondern schriflich Kontakt zum Vermieter aufnehmen.
    Ich wünsche dir viel Erfolg u.
    verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Heike

  2. Antwort von nach 158 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht - Vorgarten = Garten?

    Hallo,
    auch wenn die Antwort spät kommt, aber vielleicht kann ich nochetwas helfen.
    Wenn der Garten zum Mietvertrag der EG-Wohnung gehört, dann darf er auch nur von Dir benutzt/gepflegt werden. Der Vermieter hat nach vorheriger Anmeldung das Recht diesen jedoch dann zu betreten. Gartenarbeiten dürfen/ müssen von Dir alleine gemacht werden. Der Vemieter darf allerdings gewisse Regeln bestimmen(z.B. keine Bäume fällen, etc.).
    Besteht allerdings nur ein Gartennutzungsrecht, dann darf der Vermieter jederzeit den Garten betreten.
    Betreffs der Pflege bzw. des zurückgebliebenen Abfalls solltest Du mit ihm mal reden. Da läßt sich doch bestimmt eine Einigung finden.
    Die Terasse und die garage sind gemietet. D.h. Dein Vermieter darf diese nicht ohne Deine Erlaubnis bzw. Ankündigung seinerseits betreten. Kann man die Garage denn nicht abschließen? NOrmalerweise ist dies doch möglich.

    Betreffs des Vorgartens hats Du ein Problem. Da im Mietvertrag "Garten" aufgeführt ist, gehört der Vorgarten automatisch dazu.

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