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Re: Schulung = Weiterbildung?
Lieber Experte,
Ich habe folgendes Problem: Ich soll sehr bald an einer
Schulung teilnehmen, welche von meinem Chef bezahlt wird.
In meinem Vertrag steht jedoch, dass ich eine Weiterbildung
selbst zu zahlen habe, wenn ich innerhalb der nächsten 3 Jahre
nach dieser, kündige.
Meine Frage: Ist eine Schulung im rein rechtlichen Sinne auch
gleich eine Weiterbildung und wenn ja, was kann ich
unternehmen um diese im falle einer kündigung nicht zu zahlen.
Ich bin nämlich auf der Suche nach einer anderen
Arbeitsstelle.
Hallo, die Rechtslage ist so, wenn der Arbeitgeber irgend etwas will oder anordnet, dann trägt er auch das Risiko dafür. das nennt sich: unternehmerisches Risiko!! Ob es sich um eine Arbeitsschutzunterweisung von 5 min handelt oder eine Weiterbildung von 3 Jahren, die Kosten trägt immer der Arbeitgeber wenn es von ihm veranlasst wurde. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist nicht möglich und so etwas lässt sich auch nicht in einem Arbeitsvertrag vereinbaren.
Etwas anderes ist es, wenn die Initiative vom Arbeitnehmer ausgeht und der Arbeitnehmer eine Weiterbildung wünscht, dann trägt nicht das Unternehmen das Risiko und damit die Kosten, sondern der Arbeitnehmer.
Sollte nach der Kündigung etwas vom Lohn fehlen, dann sofort zum Gewerkschaftsrechtsschutz oder selbst, innerhalb von 3 Wochen den konkreten Schaden anmahnen, schriftlich unter Zeugen, oder über das Gericht mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen.
Hat bis jetzt immer geklappt.