Miete
Von: , 16.09.2010 16:01 Uhr
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Mietwohnung, die ich seit 15.06.2010 bezogen habe.
In meiner Wohnung gibt es keine Zentralheizung. - Es muss mit Ölöfen geheizt werden.
Ein Ölofen ist bereits vorhanden. Dieser funktioniert aber nicht, da der Rauch nicht abziehen kann und das Feuer im Ofen immer nach wenigen Minuten erstickt.
Außerdem ist der Ofen schon sehr alt und der Zustand lässt zu wünschen übrig.
Diese Woche Dienstag (14.09.10) habe ich meiner Vermieterin einen Brief übergeben, in dem steht, dass ich (wie im Mietvertrag vereinbart) beide Öfen bis spätestens 21.09.2010 repariert haben möchte. Ich hielt 7 Tage für eine angemessene Frist.
Meine Vermieterin wird jetzt wahrscheinlich einen zweiten (gebrauchten Ölofen von zu Hause) in meine Wohnung (in die Küche) installieren und den anderen alten provisorisch wieder instand setzen.
Wenn meine Mieterin es nicht schafft bis 21.09.2010 die Öfen zum laufen zu bringen, so dass alles funktioniert, steht mir dann eine Mietkürzung zu?
Es ist für mich langsam unzumutbar in dieser Wohnung zu wohnen, da ich friere! Erkältung ist schon im anmarsch. Ich wohne in einer alten Altstadwohnung, die vor mir über 3 Jahre nicht beheizt wurde und die Wände sind dementsprechend kalt.
Kann ich wenigstens die Miete kürzen (wenn ja um wie viel??), damit ich die Stromkosten für meinen Heizlüfter zahlen kann? (Strom ist nicht in Nebenkosten enthalten. Den zahle ich selber.)
Danke schon mal für die Antworten.
