Miete

Von: , 16.09.2010 16:01 Uhr

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Mietwohnung, die ich seit 15.06.2010 bezogen habe.

In meiner Wohnung gibt es keine Zentralheizung. - Es muss mit Ölöfen geheizt werden.
Ein Ölofen ist bereits vorhanden. Dieser funktioniert aber nicht, da der Rauch nicht abziehen kann und das Feuer im Ofen immer nach wenigen Minuten erstickt.
Außerdem ist der Ofen schon sehr alt und der Zustand lässt zu wünschen übrig.

Diese Woche Dienstag (14.09.10) habe ich meiner Vermieterin einen Brief übergeben, in dem steht, dass ich (wie im Mietvertrag vereinbart) beide Öfen bis spätestens 21.09.2010 repariert haben möchte. Ich hielt 7 Tage für eine angemessene Frist.

Meine Vermieterin wird jetzt wahrscheinlich einen zweiten (gebrauchten Ölofen von zu Hause) in meine Wohnung (in die Küche) installieren und den anderen alten provisorisch wieder instand setzen.

Wenn meine Mieterin es nicht schafft bis 21.09.2010 die Öfen zum laufen zu bringen, so dass alles funktioniert, steht mir dann eine Mietkürzung zu?

Es ist für mich langsam unzumutbar in dieser Wohnung zu wohnen, da ich friere! Erkältung ist schon im anmarsch. Ich wohne in einer alten Altstadwohnung, die vor mir über 3 Jahre nicht beheizt wurde und die Wände sind dementsprechend kalt.

Kann ich wenigstens die Miete kürzen (wenn ja um wie viel??), damit ich die Stromkosten für meinen Heizlüfter zahlen kann? (Strom ist nicht in Nebenkosten enthalten. Den zahle ich selber.)

Danke schon mal für die Antworten.

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Miete

    Sie sind laut Ihrem Mietvertag verpflichet, die Wohnung während der Heizperiode angemessen zu beheizen. Drei Jahre haben Sie den Stoff für eine Kündigung geliefert! Eine Mietkürzung wegen fehelnder Heizleistung können Sie grundsätzlich frühestens ab Ende Oktober - Beginn der Heizperiode - geltend machen. Wenn die Öfen reapariert sind, dann lassen Sie Ihre Vermieterin doch mal in Ihrem Beisen testen, ob die funktionieren, bevor Sie sich jetzt hier in Spekulationen ergehen, die ggfs. fruchtlos enden. Was sagt denn der Schornsteinfeger zur Betriebstüchtigkeit der Heizöfen und des Kamins? Wann wurden die Rohre zum Kamin hin zuletzt gereinigt? Ein Ölofen brennt nicht vom Öl allein´! Für solche Wohnungen, wie Sie die hier schildern zahlt mann aller älteste niedrige Altbaumieten, weil jeglicher Komfort felht! Kleine Miete kleines Anspruchsdenken. Weshalb suchen Sie sich nicht etwas Ihren Ansprüchen an modernen Heiz- und Wohnkomfort angemessenes zum Wohnen?

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Miete

      Hallo,
      ich glaube Sie haben mich falsch verstanden. Ich bin erst dieses Jahr eingezogen, am 15.06.2010. Vorher stand die Wohnung ein Jahr leer und vom Vormieter wurde nicht geheizt.
      Höheren Komfort kann ich mir mit einer luxuriöseren Wohnung leider nicht leisten, da ich die finanziellen Möglichkeiten derzeit leider nicht habe.

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Miete

        Sie haben Recht! Ihr Hinweis lautete dahingehend, dass die Wohnung vor dem Bezug durch Sie angeblich 3 Jahre nicht bezeizt worden sein soll! Im Übrigen bleibt es bei meiner Amtwort! Gerade augrund der Vermutung, dass die Kamine und Rohre lange außer Betrieb waren, liegt auch die Erkenntnis nahe, dass die Abzüge ebensolange nicht mehr gekehrt bzw. gerinigt wurden. Zudem bringt das erste Anfahren solche Öfen immer Probleme mit sich, weil kalte Luft den Abzug des Rauchs blockiert. Bevor Sie Öl einlaufen lassen, sollten Sie zunächst einmal einige zusammengeknüllte Zeitungsblätter bei geöfneter Ofenzuluft und geschlossenem Feuerungsdeckel im Ofeninneren verbrennen. Die Hitzentwicklung der großen Papierflamme sorgt dann für den Abzug der kalten Luft im Abzugssystem der des Rauchs. Anschließend lassen Sie wenig Öl ein und zünden mit herkömmlichem Ölanzündern den Ofen an. Sie werden ein wahres Wunder an preiswerter, wenn auch nciht komfortabler Heizleistung erleben, von dem andere nur träumen können. - Jetzt haben Sie mich aber gedanklich ganz weit zurückkatapultiert in meine alte Studentenbude in Köln - Mansarde mit Ölofen und 2 mal täglich 5 Literkanister vom Keller über vier Etagen nach oben schleppen! - Was war ich damals noch fit und agil - und sorglos glücklich!!!!

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Miete

    100 % Mietminderung bei Totalausfall der Heizung, Landgericht Coburg (AZ: 32 S 139/00)

    daran orientiert könnten es dann schon mal 50% sein .14 Tage als Frist sind i.d. R. besser .

  3. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete

    Hallo,guten Tag,wenn ich so was lese kommt mir die galle hoch,keiner muß hier frieren in deutschland,würde den mieterbund anrufen das kostet dich nix.Und der Vermieterin dampf machen.Und mietminderung ist mit sicherheit drin.Wünsche dir viel Glück und such dir eine andere wohnung libe grüße anna

    ich habe ein Problem mit meiner Mietwohnung, die ich seit
    15.06.2010 bezogen habe.

    In meiner Wohnung gibt es keine Zentralheizung. - Es muss mit
    Ölöfen geheizt werden.
    Ein Ölofen ist bereits vorhanden. Dieser funktioniert aber
    nicht, da der Rauch nicht abziehen kann und das Feuer im Ofen
    immer nach wenigen Minuten erstickt.
    Außerdem ist der Ofen schon sehr alt und der Zustand lässt zu
    wünschen übrig.

    Diese Woche Dienstag (14.09.10) habe ich meiner Vermieterin
    einen Brief übergeben, in dem steht, dass ich (wie im
    Mietvertrag vereinbart) beide Öfen bis spätestens 21.09.2010
    repariert haben möchte. Ich hielt 7 Tage für eine angemessene
    Frist.

    Meine Vermieterin wird jetzt wahrscheinlich einen zweiten
    (gebrauchten Ölofen von zu Hause) in meine Wohnung (in die
    Küche) installieren und den anderen alten provisorisch wieder
    instand setzen.

    Wenn meine Mieterin es nicht schafft bis 21.09.2010 die Öfen
    zum laufen zu bringen, so dass alles funktioniert, steht mir
    dann eine Mietkürzung zu?

    Es ist für mich langsam unzumutbar in dieser Wohnung zu
    wohnen, da ich friere! Erkältung ist schon im anmarsch. Ich
    wohne in einer alten Altstadwohnung, die vor mir über 3 Jahre
    nicht beheizt wurde und die Wände sind dementsprechend kalt.

    Kann ich wenigstens die Miete kürzen (wenn ja um wie viel??),
    damit ich die Stromkosten für meinen Heizlüfter zahlen kann?
    (Strom ist nicht in Nebenkosten enthalten. Den zahle ich
    selber.)

    Danke schon mal für die Antworten.

  4. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete

  5. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete

    Hallo,

    völlig richtig gehandelt. Hat die Vermieterin jedoch den Mangel am Objekt beseitigt - wenn auch nur vorübergehend - ist Ihre Schuldigkeit erstmal getan.
    Wenn der Ofen dann wieder nicht funktioniert - genauso reagieren mit angemessener Frist.
    Mietminderungen können Sie hier entsprechend ablesen:
    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung...

    viele Grüße

    Vippi

  6. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete

    Hallo Jeapea,
    Heizungen müssen zwar nicht modernstem Standard entsprechen, aber technisch funktionsfähig sein. Sie dürfen nicht auf Grund von Überalterung extrem unwirtschaftlich sein.
    Die Mietminderung beträgt bei schlechter Heizleistung 15% der Kaltmiete.
    Die Mietminderung beträgt bei schlechter Heizleistung wegen Schornsteinmängel und Rauchentwickluung 10% der Kaltmiete.
    Offiziell beginnt die Heizperiode am 31.10 und endet am 30.04.,aber ich würde an Deiner Stelle die Miete
    für September um 15% kürzen, wenn Du sie noch nicht überwiesen hast. Also rufe Deine Vermieterin an und sage ihr, dass Du, wenn sich nichts ändert, künftig die Miete um 15% minderst.
    Viel Glück und LG minna44

    • Antwort von achim23 nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re: Miete

      Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt:
      wahrscheinlich steht im Mietvertrag, daß der Vermieter Vm eine Temperatur von mindestens 20 Grad garantiert. Dies muß der Vm einhalten, ob mit alten oder neuen Ölöfen, ist egal. Der Mieter hat nicht nur das Recht auf Instandsetzung der Öfen, sondern für die Zeit des Heizungsausfalles auch das Recht auf Mietminderung. Zur Höhe der Mietminderung kann man z.B. im web unter
      http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
      nachsehen.
      Achtung: Falls die Öfen bis Ende September funktionieren, würde ich keine Mietminderung geltend machen; dabei kommt für die kurze Zeit wenig heraus, verschlechtert aber das Verhältnis zum Vm.
      Soweit mein Rat.- Gruß Achim

    • Antwort von nach 10 Tagen 0 hilfreich
      Re: Miete/Mietminderung

      Hallo,
      ja, Ihnen steht eine Mietminderung zu. Eine Mietminderung ist von 13 % bis 100 % möglich. Die Minderung richtet sich immer nach der Schwere des Sachmangels.
      Weiterhin haben Sie die Möglichkeit bei Zusatzkostenverursachung durch den Vermieter diesen als Schadensersatz in Rechnung zu stellen.

      Mit freundlichen Grüssen

    • Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
      Miete/Mietminderung

      Danke für eure Antworten.
      Auf mehrfache Zweifel von euch, wegen der anscheinend zu kurzen Frist, habe ich mit einem Anwalt gesprochen (Servicetelefonat war durch Rechtsschutzversicherung Gott sei Dank frei!)
      Er meinte, wenn die Frist zu kurz ist, verlängert die sich automatisch auf eine angemessene Frist. Diese ist hier 14 Tage.
      Diese Frist läuft morgen ab.
      Bisher steht immernoch nur ein Ofen zur Verfügung. Wenn Vermieterin also Ofen morgen nicht bringt, dann werd ich Miete kürzen.
      Der Anwalt meinte (wie ihr) 10 - max. 20% seien in Ordnung.
      Ich denke ich überweise einfach 10% weniger und vermerke das bei der Überweisung mit "Mietminderung".

      Vielen Dank. Ihr habt mir echt weiter geholfen.
      Immerhin sitz ich jetzt nicht mehr in ner kalten Wohnung.

      Danke.
      Liebe Grüße

      Jeapea

      • Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
        Re: Miete/Mietminderung

        Hallo,
        ja, wenn die Frist verstrichen ist, dann können Sie sehrwohl die Miete mindern. Wir würden min. 10 % der Bruttomiete = Kaltmiete + Nebenkosten auch als gerechtfertigt ansehen.
        Jedoch würde wir nach der Fristverstreichung dem Vermieter in einem kurzen Anschreiben mitteilen, daß bedingt durch fruchtloses Verstreichen der Frist die Miete um 10 % gemindert wird.
        Macht so einen besseren Eindruck und sollten eventuelle Reaktionen von seitens des Vermieters kommen, kann ja dann einen Anwalt einschalten, dann kann der Vermieter zumindest Unwissenheit nicht geltend machen.

        Schönen Abend noch.

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