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Re: Waren aus China Importieren
Hallo,
die Ware muß vor dem Verkauf zunächst verzollt werden.
Dies bedeutet, dass der Spediteur/ Expressdienst/ Post beim Zollamt einen Zollantrag in Deinem Namen stellt und Du dann einen Steuerbescheid über die Einfuhrumsatzsteuer (19%) und ggf. die Zollabgaben erhältst.
In der Regel geht der Spediteur für die Abgaben über sein Zollaufschubkonto in Vorleistung und Du bekommst dann von ihn dazu eine Rechnung, welche auch eine Gebühr für die Zollabwicklung selbst ausweist. Zusammen mit der Rechnung bekommst Du dann den Steuerbescheid und Kopien der Handelsrechnung des Absenders und des Frachtbriefes. Sollten diese Unterlagen nicht dabei sein, dann hake bitte nach - Du brauchst sie für eventuelle Zoll- und Steuerprüfungen.
Falls Dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann kannst Du die Einfuhrumsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Zollabgaben, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungsgebühren gehören dann in die Kalkulation des Verkaufspreises.
Die Handelsrechnung des Absenders sollte wenigstens in englischer Sprache ausgestellt sein und nachvollziehbare Angaben über Warenbeschreibung, Anzahl, Einzelpreis, Gesamtmenge und Gesamtpreis enthalten.
Bitte beachte, dass der Zoll für den Fall, dass es sich gerade bei den Notebooks um Plagiate handelt, die Waren durchaus beschlagnahmen und weitere rechtliche Schritte gegen Dich als Käufer einleiten kann.
Sichere Dich also vor dem Kauf dahingehend ab.
Hier ein interessanter Link zu dieser Thematik:
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichung...
Alles Gute,
pebbles f.