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Re: Zweitwohnung für Studenten steuerlich absetzbar?
Ja, für Sie ist die Wohngemeinschft in Bremen eine doppelte Haushaltsführung. Alle Studienkosten werden aber nur als Werbungskosten anerkannt, wenn Sie vorher schon eine abgeschlossene Ausbildung hatten. Dann können diese Werbungskosten als Verlustvortrag gehalten werden. Zur doppelten Haushaltsführung gehören auch die wöchentlichen Heimfahrten und die Verpflegungspauschale. Habe dieses gerade durch einen Einspruch erwirkt. Wenn Sie drekt nach dem Abitur studieren, können Sie diese Ausgaben als Sonderausgaben ansetzen, aber nur bis zu 4000,-Euro.Wirkt sich dann aber nur aus, wenn Sie auch Einkünfte haben.