bgb wandlung umtausch

Von: , 22.09.2010 15:23 Uhr


Handy Kaufdatum Nov.2008
2 mal mechanische Reparatur durchgeführt
nun 3. mal mechanisch defekt.
Recht auf Wandlung des Kaufvertrages? Neugerät?
In welchem Gesetz des BGB ist dies festgehalten?
Weiß das jemand?
Der Händler stellt sich jetzt quer.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: bgb wandlung umtausch

    Hallo,

    ich habe so einen Ähnlichen Fall, zwar nicht mit Handy, aber mit meiner Waschmaschine hinter mir. Ich hatte 4 defekte und wollte bereits beim 3ten das Gerät tauschen,- bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler stellte sich quer. Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet und bin nun nach knapp 3 Monaten aus dem Kaufvertrag raus.
    Sie können rein Rechtlich sich ganz aus dem Kaufvertrag lösen! Natürlich steht aber auch einem neuen Gerät - sofern sie das möchten - nichts im Wege.
    Ich würde dem Händler einen deutlichen Brief verfassen und notfalls zum Rechtsanwalt gehen ( sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt)

    Es handelt sich um § 440 1 BGB (...weitere Nacherfüllung nicht zumutbar) mein Rechtsanwalt hat hierzu ein Palandt beigefügt :
    " eine Häufung von Mängeln; die begründete Befürchtung, die Sache werde trotz der Nacherfüllung wieder nicht mängelfrei sein"

    Hoffe damit geholfen zu haben - falls noch fragen sind einfach nochmal melden!
    Viel Erfolg
    Gruß M. Martin

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: bgb wandlung umtausch

    Hallo tina2lilo,

    leider kann ich dir auf diese Frage keine Antwort geben, da ich es nicht genau weiß. Aber du wirst hier sicherlich noch jemanden finden, der dir helfen kann. :)

    Schönen Abend noch.

    LG Danie

  3. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: bgb wandlung umtausch

    Das lässt sich so nicht beantworten.

    Handelte es sich immer um den gleichen Mangel?
    Wann wurde dieser das erste Mal gerügt?

    Grundsätzlich §433 ff.

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: bgb wandlung umtausch

    Hallo tina2lilo,
    ist echt ärgerlich mit dem Handy. Allerdings sind die Angaben etwas spärlich...3x Reparatur ? Hier ist wichtig, ob der gleiche Defekt mehrfach aufgetreten ist. Nur wenn dies der Fall ist, hat man ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Nach diesem Zeitraum ein Neugerät zu erhalten, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich ist das Handy fast 2 Jahre alt und es wird nur noch der Zeitwert gerechnet. Leider habe ich keine positiveren Info, trotzdem viel Glück.
    LG
    Candy**66

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: bgb wandlung umtausch


    google mal"Rücktritt vom Kaufvertrag" und klicke gleich den ersten Eintrag.

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