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Re: bgb wandlung umtausch
Hallo,
ich habe so einen Ähnlichen Fall, zwar nicht mit Handy, aber mit meiner Waschmaschine hinter mir. Ich hatte 4 defekte und wollte bereits beim 3ten das Gerät tauschen,- bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler stellte sich quer. Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet und bin nun nach knapp 3 Monaten aus dem Kaufvertrag raus.
Sie können rein Rechtlich sich ganz aus dem Kaufvertrag lösen! Natürlich steht aber auch einem neuen Gerät - sofern sie das möchten - nichts im Wege.
Ich würde dem Händler einen deutlichen Brief verfassen und notfalls zum Rechtsanwalt gehen ( sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt)
Es handelt sich um § 440 1 BGB (...weitere Nacherfüllung nicht zumutbar) mein Rechtsanwalt hat hierzu ein Palandt beigefügt :
" eine Häufung von Mängeln; die begründete Befürchtung, die Sache werde trotz der Nacherfüllung wieder nicht mängelfrei sein"
Hoffe damit geholfen zu haben - falls noch fragen sind einfach nochmal melden!
Viel Erfolg
Gruß M. Martin