Vereinsrecht

Von: , 03.10.2009 00:34 Uhr

Hallo,

wir haben in der letzen Sitzung unseres Kulturvereins überlegt, wie wir unsere Einnahmen und damit die Angebote für unsere Mitglieder verbessern können.

Da kam folgende Idee:
Ein Vereinsmitglied will im Namen des Vereins Energieanbieterwechsel durchführen lassen und dafür eine Provision in Höhe von 33% des Jahresersparnisses für die Vereinskasse einnehmen.

Beispiel:
Wir verteilen Flyer und machen auf unseren Service aufmerksam. Dann kommen hoffentlich viele "Kunden".
Als Beispiel nehme ich mal einen Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 7.000kWh und 1200€ Jahreskosten.
Danach recherchiert unser Vereinsmitglied einen günstigeren Energieanbieter für den Kunden und bietet ihm ein Wechsel zum Anbieter X an, bei dem der Kunde -bei gleichem Jahresverbrauch- nur noch 1000€ bezahlen muss, also 200€ Jahresersparnis.
Von diesen eingesparten 200€ soll der Kunde 33% in die Vereinskasse zahlen, das wären dann 66€.

Unser "Energieberater"-Mitglied übernimmt auch sämtliche Online-, Email- und Schreibtätigkeiten, die der Kunde selbst durchführen müsste.

Der Kunde muss also nichts machen und darf 67% des Ersparnisses behalten.

Somit haben beide Seiten was davon.



Nun zu meiner Frage:
Dürfen wir als Kulturverein diesen Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?

Vielen Dank schon mal im Voraus...

Mit freundlichen Grüßen
Mustafa

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hallo Mustafa,
    nein das dürft Ihr nicht es ist nicht im sinne des Vereins. Wenn ihr Finanzielle Probleme habt, erhöht die Mitgliederbeiträge oder sucht euch lieber Sponsoren.

    Zum Beispiel :
    Euer Energieberater, kann doch so viele Verträge machen wie er will auch mit Mitgliedern und deren Freunden sowie Bekannten und Sponsert dem Verein für jeden Kunden summe XXX.

    Lieben Gruß Holger

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Das hängt von Ihrer Satzung ab, dort wird der Vereinszweck definiert. Mit Ihrem Vorhaben betreiben Sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der Sie die Gemeinnützigkeit kosten kann.

    Gruß Herbert Holstein

  3. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Vereinsrecht

    Hallo Mustafa,

    ob Euer Verein das zivilrechtlich darf ist schwer zu beurteilen. Das kann ich abschießend nicht sagen.

    Fakt ist, dass die Vermittlung - so wie geschildert - ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist. Dabei müsst Ihr darauf achten, dass dieser WiGb dem Verein nicht "das Gepräge" gibt.

    In diesem Fall würde er vom "Idealverein" zum wirtschaftlichen Verein werden, dann würde das Vereinsregister ihn löschen. (Ich gehe davon aus, dass es ein eingetragener Verein ist).

    Steuerrechtlich ist es so, dass die Vermittlung von Energieanbietern vermutlich nicht in Eurer Satzung steht. Also auch da ist Vorsicht geboten! Es kommt auch hier auf den Umfang an. Auf keinen Fall dürft Ihr Mittel des Vereins für diese Tätigkeit einsetzen. Satzung: "Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden."

    Vermutlich ist der Vereindoch beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, oder?

    Gruß
    Jörg Emmerich



    Hallo,
    wir haben in der letzen Sitzung unseres Kulturvereins
    überlegt, wie wir unsere Einnahmen und damit die Angebote für
    unsere Mitglieder verbessern können.

    Da kam folgende Idee:
    Ein Vereinsmitglied will im Namen des Vereins
    Energieanbieterwechsel durchführen lassen und dafür eine
    Provision in Höhe von 33% des Jahresersparnisses für die
    Vereinskasse einnehmen.

    Beispiel:
    Wir verteilen Flyer und machen auf unseren Service aufmerksam.
    Dann kommen hoffentlich viele "Kunden".
    Als Beispiel nehme ich mal einen Kunden mit einem
    Jahresstromverbrauch von 7.000kWh und 1200€ Jahreskosten.
    Danach recherchiert unser Vereinsmitglied einen günstigeren
    Energieanbieter für den Kunden und bietet ihm ein Wechsel zum
    Anbieter X an, bei dem der Kunde -bei gleichem
    Jahresverbrauch- nur noch 1000€ bezahlen muss, also 200€
    Jahresersparnis.
    Von diesen eingesparten 200€ soll der Kunde 33% in die
    Vereinskasse zahlen, das wären dann 66€.

    Unser "Energieberater"-Mitglied übernimmt auch sämtliche
    Online-, Email- und Schreibtätigkeiten, die der Kunde selbst
    durchführen müsste.

    Der Kunde muss also nichts machen und darf 67% des
    Ersparnisses behalten.

    Somit haben beide Seiten was davon.



    Nun zu meiner Frage:
    Dürfen wir als Kulturverein diesen
    Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus...

    Mit freundlichen Grüßen
    Mustafa

  4. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hallo Mustafa,

    wenn Ihr e.V. seid und gemeinnützig dürfte das nicht funktionieren, das diese Einnahmen nicht dem Vereinszweck entsprechen (Verlust des gem-nützigkeits-Status). Seid Ihr allerdings ein Verein ohne diesen Zusatz so sind diese Einnahmen dem Finanzamt anzugeben. Inwieweit hierfür Steuern zu zahlen sind, kann ich nicht beurteilen. Nachfrage bzw. informiert Euch beim zuständigen Finanzamt.

    Mit freundlichen Grüssen

    Alfred

  5. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hallöchen,

    sicherlich nicht.

    1. Das wären steuerpflichtige Einnahmen, die die Gemeinnützigkeit gefährden, denn der Verein tritt in Kokurrenz zu anderen Anbietern, also als Unternehmer auf.

    2. Eine deratige unternehmerische Tätigkeit ist höchstwahrscheinlich nicht als Vereinszweck in der Satzung geregelt.

    Umgehen könnte man das Ganze, indem man von den "Kunden" auf freiwilliger Basis Spenden vereinnahmt, die u.U. sogar spendenquittungsfähig sind.

    Beste Grüße

    Detlef Oeffner

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    meines erachtens nein, denn ich gehe davon aus, das dieses nicht satzungskonform ist.

    es würde aber nicht dagegen sprechen, wenn eine privtperson diesen service anbietet und das für die mitglieder eingesparte geld als spende an den verein fliesst.

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Ich würde mal mit dem Finanzamt darüber reden, da diese Einnahem ja nichts dirketes mit dem Kulturvereinzu tun hat.
    Achtung, mes gibt Einnahmegrenzen für Vereine, für gemeinnützige Vereine.
    Ist der Verein gemeinnützig?

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Vereinsrecht

      Nein, der Verein ist nicht gemeinnützig, aber ein eingetragener Verein.

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re: Vereinsrecht

      Hallo Mustafa,
      ganz "ohne Weiteres" geht es nicht.

      Grundsätzlich darf auch ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher) Verein sich wirtschaftlich betätigen, solange diese Tätigkeit im Vergleich zu den satzungsmäßigen Vereinszwecken von untergeordneter Bedeutung bleibt - diese Möglichkeit bezeichnet man auch als "Nebenzweckprivileg".
      Der Verein bleibt dann trotzdem ein nicht-wirtschaftlicher Verein und auch seine Steuerbegünstigung bleibt bzgl. des satzungsmäßigen Vereinszweckes erhalten.

      Bzgl. der Einnahmen, Ausgaben und sonstigen Besteuerungsgrundlagen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verliert der Verein allerdings die Steuerbegünstigung - er wird also für diese Besteuerungsgrundlagen voll steuerpflichtig, kann aber bis zu bestimmten Umsatzgrenzen Freibeträge in Anspruch nehmen.
      Näheres dazu findet man in der Abgabenordnung (§ 64 "Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe")

      Möglicherweise ist für die geplante Tätigkeit auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Man sollte sich bei der zuständigen Behörde danach erkundigen.

      Der Pate



      Nun zu meiner Frage:
      Dürfen wir als Kulturverein diesen
      Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?

      Vielen Dank schon mal im Voraus...

      Mit freundlichen Grüßen
      Mustafa

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hallo, die Idee ist ja ganz lustig, ist aber eindeutig schon ein Geschäftsbetrieb, der außerdem nicht gemeinnützig ist. Ist also eher nicht anzuraten. Der Aufwand, einen Geschäftsbetrieb einzurichten und das Risiko, dass man seine Gemeinnützigkeit verliert sind zu hoch, als dass sich das lohnen würde. Typische Einnahmequellen sind Benefizkonzerte, sonstige Kulturveranstaltungen, wo ein Gewinn gemacht wird, der dann dem Verein zugute kommt. Wenn das regelmäßig läuft, ist das ein Geschäftsbetrieb, der im Jahresabschluss sichtbar wird. Sicher gibt es auf dem Gebiet größere Experten als mich, aber in diese Richtung sollte es gehen.
    Viele Grüße,
    Friedemann Herbig.

  9. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Dürfen wir als Kulturverein diesen
    Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?

    Hallo Mustafa,

    wenn der Verein vom Finanzamt als "gemeinnützig" anerkannt ist, solltest Du diese Frage zum einen beim Finanzamt anbringen (weil durch die Einnahmen u.U. die Gemeinnützigkeit verloren gehen kann) und zum Anderen beim zuständigen Vereinsregister (falls der Verein eingetragen ist).
    Es könnte sein, dass der Verein durch diesen "Service" nicht mehr als nicht-wirtschaftlich angesehen wird und aus dem Vereinsregister gelöscht werden muss.

    Gruß
    B. Kaufmann

  10. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Das sollte in der Satzung geregelt sein.

    Jürgen

  11. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hallo,da ich nicht die Satzung Eures Vereins kenne, ist diese Frage schwer zu beantworten. M.E. kann hier der Verein als Mittler nicht zwischen geschaltet werden.

    wir haben in der letzen Sitzung unseres Kulturvereins
    überlegt, wie wir unsere Einnahmen und damit die Angebote für
    unsere Mitglieder verbessern können.

    Da kam folgende Idee:
    Ein Vereinsmitglied will im Namen des Vereins
    Energieanbieterwechsel durchführen lassen und dafür eine
    Provision in Höhe von 33% des Jahresersparnisses für die
    Vereinskasse einnehmen.

    Beispiel:
    Wir verteilen Flyer und machen auf unseren Service aufmerksam.
    Dann kommen hoffentlich viele "Kunden".
    Als Beispiel nehme ich mal einen Kunden mit einem
    Jahresstromverbrauch von 7.000kWh und 1200€ Jahreskosten.
    Danach recherchiert unser Vereinsmitglied einen günstigeren
    Energieanbieter für den Kunden und bietet ihm ein Wechsel zum
    Anbieter X an, bei dem der Kunde -bei gleichem
    Jahresverbrauch- nur noch 1000€ bezahlen muss, also 200€
    Jahresersparnis.
    Von diesen eingesparten 200€ soll der Kunde 33% in die
    Vereinskasse zahlen, das wären dann 66€.

    Unser "Energieberater"-Mitglied übernimmt auch sämtliche
    Online-, Email- und Schreibtätigkeiten, die der Kunde selbst
    durchführen müsste.

    Der Kunde muss also nichts machen und darf 67% des
    Ersparnisses behalten.

    Somit haben beide Seiten was davon.



    Nun zu meiner Frage:
    Dürfen wir als Kulturverein diesen
    Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus...

    Mit freundlichen Grüßen
    Mustafa

  12. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hallo,

    dass kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte wenden sie sich hier an eine Rechtsberatung die sich mit Vereinsrechten auskennt.

    Mfg.
    BelRia

    --------------------------- wir haben in der letzen Sitzung unseres Kulturvereins
    überlegt, wie wir unsere Einnahmen und damit die Angebote für
    unsere Mitglieder verbessern können.

    Da kam folgende Idee:
    Ein Vereinsmitglied will im Namen des Vereins
    Energieanbieterwechsel durchführen lassen und dafür eine
    Provision in Höhe von 33% des Jahresersparnisses für die
    Vereinskasse einnehmen.

    Nun zu meiner Frage:
    Dürfen wir als Kulturverein diesen
    Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?

  13. Antwort von nach 25 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Diese Frage lässt sich nur nach genauer Prüfung der Satzung beantworten. Dies ist im Rahmen einer kostenlosen Auskunft nicht möglich.

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