Vereinsrecht
Von: , 03.10.2009 00:34 Uhr
Hallo,
wir haben in der letzen Sitzung unseres Kulturvereins überlegt, wie wir unsere Einnahmen und damit die Angebote für unsere Mitglieder verbessern können.
Da kam folgende Idee:
Ein Vereinsmitglied will im Namen des Vereins Energieanbieterwechsel durchführen lassen und dafür eine Provision in Höhe von 33% des Jahresersparnisses für die Vereinskasse einnehmen.
Beispiel:
Wir verteilen Flyer und machen auf unseren Service aufmerksam. Dann kommen hoffentlich viele "Kunden".
Als Beispiel nehme ich mal einen Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 7.000kWh und 1200€ Jahreskosten.
Danach recherchiert unser Vereinsmitglied einen günstigeren Energieanbieter für den Kunden und bietet ihm ein Wechsel zum Anbieter X an, bei dem der Kunde -bei gleichem Jahresverbrauch- nur noch 1000€ bezahlen muss, also 200€ Jahresersparnis.
Von diesen eingesparten 200€ soll der Kunde 33% in die Vereinskasse zahlen, das wären dann 66€.
Unser "Energieberater"-Mitglied übernimmt auch sämtliche Online-, Email- und Schreibtätigkeiten, die der Kunde selbst durchführen müsste.
Der Kunde muss also nichts machen und darf 67% des Ersparnisses behalten.
Somit haben beide Seiten was davon.
Nun zu meiner Frage:
Dürfen wir als Kulturverein diesen Energieanbieterwechselservice ohne weiteres anbieten?
Vielen Dank schon mal im Voraus...
Mit freundlichen Grüßen
Mustafa
