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nach 16 Stunden
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Re: Ausnahmegenehmigung für Augenoptiker
Hallo Martin,
meines Wissen geht dieser Weg nur über die Augenoptikerinnung und die Handwerkskammer. Allerdings sehe ich da nicht soviel Hoffnung, da die Richtlinien recht streng gehandhabt werden. ( Zumindest hier in Baden Württemberg) Ich war selbst etliche Jahre in der Innung tätig, daher diese Erfahrung.
Ich denke, die größten Chancen bestehen, wenn man gut begründen kann, weshalb gerade Du der geeignete Filianleiter bist, eventuelle auch private Position ins Spiel bringen. Man wird versuchen es mit dem Argument abzutun, dass es genügend Meister auf dem Stellnmarkt gibt, die Deinen Posten übernehmen könnten.
Es stellt sich selbstverständlich noch die Frage, wir ist dass mit den Brillenglasbestimmungen geregelt. Lt. Handwerksrecht darf das nur ein Meister! Da muß Dir Die schon ein gutes stichaltiges Argument einfallen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Dieter