Erben als Stiefenkel
Von: , 25.09.2010 20:22 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Erbschaft als Stiefenkel.
Der Stiefsohn soll in diesem Fall bis auf seinen Flichtteil nichts erben. Als Erbe wurde der Stiefenkel eingetragen.
Könnte dieser in diesem Fall überhaupt ohne weiteres Erben oder geht es in jedem Fall an den Stiefsohn auch wenn er im Testament weiter nicht bedacht werden soll.
