Erben als Stiefenkel

Von: , 25.09.2010 20:22 Uhr


Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Erbschaft als Stiefenkel.
Der Stiefsohn soll in diesem Fall bis auf seinen Flichtteil nichts erben. Als Erbe wurde der Stiefenkel eingetragen.

Könnte dieser in diesem Fall überhaupt ohne weiteres Erben oder geht es in jedem Fall an den Stiefsohn auch wenn er im Testament weiter nicht bedacht werden soll.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erben als Stiefenkel

    ich kann dir dazu nichts sagen leider!

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erben als Stiefenkel

    Ich denke schon, dass der Stiefenkel erben kann, wenn das Testament beim Notar hinterlegt wurde. Ich weiß allerdings nicht, ob das Testament evtl. vom Stiefsohn (ist er vom Verstorbenen adoptiert?) rechtlich angefochten werden kann.
    Allerdings kenne ich mich leider nicht genug aus, um eine hilfreiche Antwort zu geben.

    Gruß, Muli

  3. Antwort von Heinz Gintemann nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erben als Stiefenkel

    Jede Person, welche im Testament als Erbe bestimmt wird, kann Erbe werden. Ein Stiefsohn kann aus dem Nachlass des Stiefvaters nie einen Pflichtteil erhalten. Er ist nicht verwandt.
    Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
    H.G.
    (in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)

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