KfZ Händler recht

Von: , 27.09.2010 20:31 Uhr


Hallo! Ich habe der Fall: Mein Bruder hat ein Auto verkauft, mit 50 000 km, nach 3 Wochen ruft Käufer und sagt, das Auto steht jetzt bei ADAC mit Motorschaden. Mein Bruder soll das Auto von da Abbhöhlen , bezahlen ADAC gebühren und das Auto reparieren. Meine Frage: Was soll mein Bruder machen?
Danke

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: KfZ Händler recht

    Mit den aufgeführten Angaben ist definitiv keine Bewertung möglich .
    - was steht hinsichtlich Gewährleistung im
    Kaufvertrag ?
    - Erstzulassung
    - Befund des Motorschadens
    - wer hat Befund erstellt
    - Laufleistung nach Übernahme
    - Reparaturhistorie beim Vertragspartner hinterlegt
    - regelmäßig Inspektionen durchgeführt und abgestempelt
    - u.s.w.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: KfZ Händler recht

    Hallo, besteht ein Kaufvertrag? Steht drin: Privatverkauf, ohne Garantie??
    Ansonsten soll er alles in Ruhe auf sich zukommen lassen, da muß er sich keine Gedanken machen.
    Grüße kahlken

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: KfZ Händler recht

    Wenn dein Bruder Privatverkäufer ist, steht er nicht in der Gewährleistungspflicht
    Das heisst, dass er keinerlei Haftung für Mängel nach Kauf übernehmen muss.
    Sollte dein Bruder gewerblich handeln (an privat), steht die Beweislast bei ihm, dass heisst, er muss beweisen, dass der Schaden vorher nicht dran war.
    Was die Kosten betrifft kann ich leider auch nix zu sagen, ob er Kosten für Abholung etc übernehmen muss (wenn er gewerblich ist)

    MfG

Jetzt auf diese Frage antworten.