Auslandskv -> Anwartschaft bei GKV???
Von: , 29.09.2010 12:04 Uhr
Zum 31.12.2010 endet meine versicherungspflichtige Beschäftigung und damit auch (eigentlich erst einen Monat später) meine Versicherung bei einer GKV.
Nun ist geplant, dass wir von Januar bis März in der Schweiz sind (dort keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen) und nach kurzem Deutschland-Aufenthalt dann nach Neuseeland und Südostasien aufbrechen (Dauer ca. 12 Monate). Für die Zeit im Ausland (Schweiz und Neuseeland) werde ich eine AuslandsKV abschließen. Am liebsten würde ich mich bis zum endgültigen Aufbruch nach Neuseeland bei der GKV freiwillig versichern, wenn diese auch den Aufenthalt in der Schweiz (=laaanger Urlaub) abdeckt, da die AuslandsKV wiederum den Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt.
Fragen:
Die GKV will mir eine Anwartschaft anbieten/ andrehen. Macht das Sinn? Komme ich ohne tatsächlich NICHT mehr zurück in die GKV, auch wenn ich nach Rückkehr hierher wieder arbeite und damit versicherungspflichtig bin? Wo soll ich mich denn sonst versichern? Wäre ich dann gezwungen, mich privat zu versichern?
Nutzt mir die Anwartschaft, wenn ich nach Rückkehr arbeitslos bin?
Nutzt mir die Anwartschaft, wenn ich in der Schweiz bin und dann kurz nach Deutschland wiederkomme?
= Wann macht eine Anwartschaft wirklich Sinn???
