Miete

Von: , 29.09.2010 17:16 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

mein Zeitmieter meiner möblierten 2-Zi-Wohnung für 6 Wochen gab 2 Mieter an. Laut Nachbarn waren es aber mind. 4-6. ER selber räumte ein, es waren 3-4. Hab noch die Kaution. Welche Mehrkosten sind hier angemessen einzubehalten, ausgehend von 4 Mietern??

Hab einen Standartvermittlungsvertrag über eine Firma.

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von achim23 nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete

    Hallo ohne Gewähr antworte ich, wie folgt:
    Es ist sehr schwer für mich, hier eine Zahl (z.B. in Prozent) der Einbehaltung anzugeben. Rein mietrechtl. zählen die zusätzl. Personen zunächst als Besuch, der erlaubt ist;normalerweise gehen die Gerichte von ca. 8 Wochen Beherbergung aus, diese Zeit wird hier garnicht erreicht... Leider kenne ich nicht die qm-Größe der Wohnung. Die Sozial-Wohnungsämter rechnen als Wohnbedarf für 1 Person 30qm, jede weitere Person zusätzlich mit 15qm. Nach dieser Rechnung müsste bei 4 Personen die Wohnungsgrösse mindestens 75qm betragen, was ich anzweifle bei 2 Zimmern. Deswegen ist hier eine Überbelegung und damit ein zusätzlicher "Verschleiß der Mietsache" entstanden. Nach Abzug der Mietschäden, sofern welche entstanden sind, würde ich raten, den Nebenkostenanteil, der in der Miete steckt, zu verdoppeln. (Es wurde ja z.B. doppelt soviel Müll verbraucht, wie bei 2 Pers.)bzw. mit dem Mieter sprechen und mich auf einen Pauschalbetrag von x,.. Euro einigen. Dafür werden als Entgegenkommen nur 4 Personen angenommen, obwohl es wahrsch. mehr waren.- Als Anhaltspunkt: bei einer Miete von z.B. 300,-- Euro für die 6 Wochen würde ich nochmals 100,-- Euro pauschal zuschlagen, damit wäre die Überbelegung abgegolten. Wegen der im Ganzen doch geringen Beträge rate ich, die Sache nicht vor Gericht klären zu lassen, das kostet ein Vielfaches an Geld und Nerven.- Leider kann ich aus der Ferne nicht mehr dazu sagen.-Gruß, Achim

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Miete

      Hallo, also das hat mir geholfen, und ich hab nun mehr Sicherheit wie ich vorgehen kann.
      Vielen Dank für Ihre Arbeit!

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete

    Soweit für die Mehrbelegung nicht weiteres vereinbart ist, steht Ihnen kein höherer Anspruch als im Vertrag vereinbart zu. Wurde eine Mehrvergütungsvereinbarung getroffen, dann orientieren Sie sich an dem, was der Hauptmieter selber Ihnen gegenüber einräumt und verlassen Sie sich auf keinen Fall auf drittes "Hören-Sagen"! Das bringt Ihnen nichts als Ärger ein.

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Miete

      Vielen Dank, die Entscheidung ist nun klar, bestens!!

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Miete

    Hallo Herr Langer,
    im preisgebundenen sozialen Wohnungsbau ist der Zuschlag auf mtl. 2,50 € bei einem Untermieter, bei mehrere auf 5,00 € beschränkt. Wie das auf dem freien Wohnungsmarkt ist, weiss ich leider nicht. In Ihrem Fall wären das 7,50 € für 6 Wochen.
    Mit diesem Zuschlag wären allerdings auch die Abnutzung der Wohnung und die höhere Belastung der Nebenkosten abgegolten.
    Vielleicht kann Ihnen aber auch die Firma, bei der Sie den Vertrag haben noch genaueres sagen.

    Viel Glück und LG minna44

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Miete

      Hallo Minna 44,

      danke für die Hilfe, jetzt weiss ich etwas mehr! Gruß Harald

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Miete

    Wenn sie solche kurzfristigen Mietverträge herausgeben, selbst schuld.

    Ein Mieter darf - wenn nicht anders im Mietvertrag angegeben - so viele Leute bis zu 3 Monaten bei sich schlafen lassen wie er will.

    Viele Grüße
    Vippi

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Miete

      Ja klar,

      mittlerweile bin ich aufgeklärt über die Rechtslage, danke, Sie haben Recht!

  5. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Miete / Zeitmietvertrag

    Hallo,
    wenn Ihr Zeitmieter für die 6 Wochen eine Betrag X entrichtet hat und dann aber 6 Mieter auftauchen, so brauchen Sie doch nur den Mietzins x die Anzahl der tatsächlichen Mieter zu nehmen und schon haben Sie Ihren Mietzins für die 6 Wochen und die bekannten 6 Mieter.
    Wenn Sie jedoch die gesamte Wohnung zu einem Betrag X auf 6 Wochen überlassen haben und die Anzahl der Personen die die Wohnung während der Mietzeit bewohnen dürfen ist nicht beschrenkt, dann haben Sie schlechte Karten. Dann werden Sie sich schwer tun, mehr als den vereinbarten Mietzins verlangen zu dürfen.
    Den Zeitmiete ist das gleiche wie eine Ferienwohnung anmieten und hier ist der vereinbarte Mietzins auf eine gewissen anzahl von Bewohner und Mietdauer beschrenkt. Der Umgangsgebrauch sagt je mehr Mieter desto mehr Abnutzung und auch die Mietpreis pro Person sind dann entsprechnd anzupassen.

    Wir hoffen wir konnten helfen.

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Miete / Zeitmietvertrag

      Hallo,

      vielen Dank, Sie konnten sehr wohl helfen, ich habe nun einen Maßstab, an den ich mich halten kann, nochmals danke: Gruß Harald Langer, als kleines Dankeschön, gibt´s die 1. Nacht bei uns im B&B in Valencia frei: www.valencia-feeling.de

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