Antwort
von
achim23
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hilfreich
Re: Miete
Hallo ohne Gewähr antworte ich, wie folgt:
Es ist sehr schwer für mich, hier eine Zahl (z.B. in Prozent) der Einbehaltung anzugeben. Rein mietrechtl. zählen die zusätzl. Personen zunächst als Besuch, der erlaubt ist;normalerweise gehen die Gerichte von ca. 8 Wochen Beherbergung aus, diese Zeit wird hier garnicht erreicht... Leider kenne ich nicht die qm-Größe der Wohnung. Die Sozial-Wohnungsämter rechnen als Wohnbedarf für 1 Person 30qm, jede weitere Person zusätzlich mit 15qm. Nach dieser Rechnung müsste bei 4 Personen die Wohnungsgrösse mindestens 75qm betragen, was ich anzweifle bei 2 Zimmern. Deswegen ist hier eine Überbelegung und damit ein zusätzlicher "Verschleiß der Mietsache" entstanden. Nach Abzug der Mietschäden, sofern welche entstanden sind, würde ich raten, den Nebenkostenanteil, der in der Miete steckt, zu verdoppeln. (Es wurde ja z.B. doppelt soviel Müll verbraucht, wie bei 2 Pers.)bzw. mit dem Mieter sprechen und mich auf einen Pauschalbetrag von x,.. Euro einigen. Dafür werden als Entgegenkommen nur 4 Personen angenommen, obwohl es wahrsch. mehr waren.- Als Anhaltspunkt: bei einer Miete von z.B. 300,-- Euro für die 6 Wochen würde ich nochmals 100,-- Euro pauschal zuschlagen, damit wäre die Überbelegung abgegolten. Wegen der im Ganzen doch geringen Beträge rate ich, die Sache nicht vor Gericht klären zu lassen, das kostet ein Vielfaches an Geld und Nerven.- Leider kann ich aus der Ferne nicht mehr dazu sagen.-Gruß, Achim