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von
nach 20 Stunden
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Re: mietrecht
Du solltest in jedem Fall was Schriftlich festmachen mit dem Vermieter.
Er kann die Wohnung "so wie sie ist" , also ohne Belag vermieten (Das machen Vermieter manchmal, dann sind die Mieter selbst für den Belag verantwortlich und müssen diesen auch bei ihrem Auszug wieder mitnehmen (!))
Es gibt da also keine verbindlichen Vorschriften. Es zählt das, was ihr (schriftlich(!), sonst kannst du nachher nichts beweisen und ihr landet vor Gericht) vereinbart. Das gleiche gilt für Kostenvereinbarungen.
Hab mal von nem Fall gehört wo der Vermieter vorher mündlich zugesichert hat, ne neue Duschwand einbauen zu lassen (die alte war kaputt) und hat's hinterher nicht gemacht..Mussten die Mieter dann selber machen und die Kosten selbst tragen..
Also, sprecht über eure Vorstellungen und haltet sie unmissverständlich schriftlich fest.