Mietvertrag+Küchennutzung+Ersatzgeräte

Von: , 01.10.2010 19:53 Uhr

Kann ich als Vermieter im Mietvertrag vereinbaren, dass die eingebaute Küche genutzt werden kann, aber der Mieter beim Ausfall oder Defekt eines Elektrogeräts oder des Wasseranschlusses selbst für Ersatz sorgen muss?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag+Küchennutzung+Ersatzgeräte

    Hallo, gemäss § 535 Abs 1 S.2 BGB ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, "die Mietsache" in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dies ist die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters. Treten Mängel während der Mietzeit auf, muss der Vermieter diese beseitigen. Hiervon kann nur in wenigen anerkannten Ausnahmesituationen vertraglich abgewichen werden. Dies sind in der Regel die Schönheitsreparaturen- und Kleinreparaturenklauseln.
    Sie sollten in diesem Fall die Küche unentgeltlich überlassen. Sie sollten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie nicht zur Mietsache gehört und im Mietpreis nicht kalkuliert wurde. Passen Sie aber genau auf, dass Sie sich nicht widersprechen, in dem Sie z.B. bei einem Standartvertrag die Küche ankreuzen. Hierzulande sind die Richter schnell auf Seite der Mieter. So müsste es aber funktionieren.




    :Kann ich als Vermieter im Mietvertrag vereinbaren, dass die eingebaute Küche genutzt werden kann, aber der Mieter beim
    Ausfall oder Defekt eines Elektrogeräts oder des
    Wasseranschlusses selbst für Ersatz sorgen muss?

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag+Küchennutzung+Ersatzgeräte

    Nein! Lediglich kleinere Reparaturen, wie der Austausch von Dichtungen etc. können dem Mieter auferglegt werden. Ferner haftet Ihnen der Mieter für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Kücheneinrichtung wie auch der übrigen Wohnung. Die Küche ist Ihr Eigentum und geht später auch mit evtl. erfoderlich gewordenen Austauschgerären bei Beendigung des Mietverhältnisses an Sie als Eigentümer der Sache zurück. Die Überlassung einer solchen Kücheneinrichtung wie auch evtl. sonstiger Einrichtungsgegenstände kann natürlich über eine Erhöhung des sonst üblichen Mietpreises in die Kaltmiete mit einem entsprechenden Hinweis darauf im Mietvertag einkalkuliert werden.

  3. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag+Küchennutzung+Ersatzgeräte

    Hi
    klar das mache ich auch so. Bei Küchengeräten auf jeden Fall, weil sonst bist du später immer für die Fehlnutzung der Geräte mit drin. Zudem umgehst du das gemeckere mit den nicht effizienten Geräten... welche du wirklich hast bzw. inzwischen geworden sind.
    Gruß Peter

    Jetzt auf diese Frage antworten.