Erbfolge Geschwister
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 08.10.2010 18:50 Uhr
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen Geschwister Kinder hinterlassen?
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen Geschwister Kinder hinterlassen?
es wird durch 2 geteilt
Hallo, es erben die 2 lebenden Geschwister. Neffen und Nichten sind in diesem Fall nicht erbberechtigt.
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben
noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen
Geschwister Kinder hinterlassen?
Erste Frage, war die Dame verheiratet? Ich gehe mal davon aus, dass nicht. Ich gehe auch davon aus, dass sie keine Kinder hatte und, dass die Eltern auch bereits verstorben sind.
Dann würden die 4 Geschwister zu je 1/4 erben, das 1/4 der bereits vorverstorbenen Geschwister geht an deren Kinder, wenn mehrere dann zu gleichen Teilen.
Hoffe, ich konnte helfen!
Hallo Christine,
bei der gesetzliche Erbfolge werden alle 4 Geschwister zu gleichen Teilen erben. Bei den verstorbenen Geschwistern treten dafür die evtl. Kinder ein.
Mit freundlichen Gruß
Günter
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben
noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen
Geschwister Kinder hinterlassen?
Hallo Christine,die Kinder der verstorbenen Geschwister,bekommen das Erbe das ihrem Vater,oder Mutter zugestanden hätten.
Das heißt,wenn kein Testament da ist,mit einer anderen
Verfügung,erben alle 4 Geschwister gleich.
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben
noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen
Geschwister Kinder hinterlassen?
Hallo!
Es waren also insgesamt 4 Geschwister, oder hatte die Tante 4 Geschwister (insgesamt also 5)? Und wieviele Geschwister sind jetzt insgesamt übrig?
Ich verstehe das so:
Es waren früher 4, eine ist vor einiger Zeit gestorben und nun auch noch ihre Tante, so dass nur noch 2 übrig sind.
Davon ausgehend:
1) Grundsätzlich muss geprüft werden, ob ein wirksames Testament der Tante vorliegt, da die Verfügung von Todes Willen der gestzlichen Erbfolge vorgeht.
2)gibt es kein Testament, so greift die gestzliche Erbfolge
- hier erben als aller erstes die eventuellen Kinder der Tante als Erben 1. Ordnung (erst danach die Erben 2. Ordnung = Eltern, Geschwister und deren Kinder)
- ist die Tante kinderlos, so erben gleich die Erben 2. Ordnung, also Ihre Großeltern (falls sie noch leben), danach die zwei übrigen Geschwister, danach Sie und ihre Cousins oder Cousinen (die Kinder der bereits verstorbenen Tanten).
Nun muss man allerdings genau wissen, wer aus der Familie noch lebt. Denn grundsätzlich würden zunächst die Kinder der Tante alles erben und erst wenn es da keine gibt die Großeltern (also die Eltern der Tante). Sie schließen dann ihre Kinder und die Enkel zunächst von der Erbschaft aus.
Gibt es auch keine Großeltern, so erben die übrigen Geschwister als nächstes und mit ihnen auch die Kinder der Verstorbenen. Dazu muss man allerdings wissen, wieviele Kinder die bereits verstorbenen Tanten haben, damit man errechnen kann, wer welchen Anteil bekommt.
Wenn die Tante also selbst Kinder hat, bekommen die anderen erst einmal gar nichts.
Also für genauere Details müsste ich die genaue Personenkonstellation wissen.
Liebe Grüße!
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben
noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen
Geschwister Kinder hinterlassen?
Hallo Christine Matthies,
ich gehe mal davon aus, dass Deine Tante alleinstehend
und kinderlos war und die Eltern auch nicht mehr leben.
Ein testamentarische Verfügung ist ebenfalls nicht vorhanden.
Ich nehme mal an, dass das Erbe dann komplett an die noch lebenden Geschwister geht. Ob das so richtig ist,
weis ich leider nicht.
mfg
Lara50
Meine Tante ist verstorben und von den 4 Geschwistern leben
noch 2. Wie ist da die erbfolge wenn die 2 verstorbenen
Geschwister Kinder hinterlassen?
Die Kinder der verstorbenen Geschwister sind zusammen mit den noch lebenden Geschwistern die nächsten erbberechtigten Personen. MfG löwenkind