kindesunterhalt

Von: , 08.10.2009 22:57 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich lebe vom Vater meines Sohnes schon seit einigen Jahren getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich würde gern wissen, was meinem Sohn an Unterhalt zu steht. Da wir uns damals über die Höhe des Unterhaltes außergerichtlich geeinigt haben, hab ich diesen bisher immer mit Hilfe der Düsseldorfer tabelle berechnet. Allerdings bisher immer den Mindestsatz. Wie kann ich nun ausrechnen, wieviel er denn wirklich zahlen müßte? Ich meine, was muß ich den bei der Berechnung alles berücksichtigen/abziehen? Mein/unser Sohn ist jetzt sieben Jahre alt.Er hat aber noch einen zweiten Sohn, der ein Jahr alt ist. Mit der Mutter lebt er nur zusammen.Ist nicht mit ihr verheiratet, soweit ich weiß.
Spielt der zweite Sohn, oder seine Lebensgefährtin bei der Berechnung eine Rolle?
Kann er Mietzahlungen abziehen?
Evtl. Schulden oder Kredite?
Fahrkosten zur Arbeit?
Zahlungen für Versicherungen, z.B. Lebensversicherung oder für das Auto?
Da er Berufssoldat ist, zahlt er monatlich eine Anwartschaft an eine Kranken oder Pflegeversicherung, ist das abzuziehen?

Ich bin für jede Information dankbar.

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kindesunterhalt

    Liebe/-r Experte/-in,
    ich lebe vom Vater meines Sohnes schon seit einigen Jahren
    getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das
    gemeinsame Sorgerecht. Ich würde gern wissen, was meinem Sohn
    an Unterhalt zu steht. Da wir uns damals über die Höhe des
    Unterhaltes außergerichtlich geeinigt haben, hab ich diesen
    bisher immer mit Hilfe der Düsseldorfer tabelle berechnet.
    Allerdings bisher immer den Mindestsatz. Wie kann ich nun
    ausrechnen, wieviel er denn wirklich zahlen müßte? Ich meine,
    was muß ich den bei der Berechnung alles
    berücksichtigen/abziehen? Mein/unser Sohn ist jetzt sieben
    Jahre alt.Er hat aber noch einen zweiten Sohn, der ein Jahr
    alt ist. Mit der Mutter lebt er nur zusammen.Ist nicht mit ihr
    verheiratet, soweit ich weiß.
    Spielt der zweite Sohn, oder seine Lebensgefährtin bei der
    Berechnung eine Rolle?
    Ja, dieser Sohn hat den gleichen Anspruch auf Unterhalt wie Euer gemeinsamer Sohn. Dabei spielt es keine Rolle, dass er mit der Mutter zusammenlebt. Kann er Mietzahlungen abziehen?
    Hier kommt es darauf an, wie hoch sein eigener Mietanteil ist und wie die Ortmiete beschaffen ist. In München kann man oft was abziehen, in Kleinkleckersdorf meist nichts. Evtl. Schulden oder Kredite?
    Hier kommt es auf die Ursache der Schulden darauf an. Fahrkosten zur Arbeit?
    ja, diese kann man abziehen. Wieviel hängt vom OLG-Bezirk ab. Zahlungen für Versicherungen, z.B. Lebensversicherung oder für
    das Auto?
    staatlich geförderte Altersvorsorge kann er abziehen. Da er Berufssoldat ist, zahlt er monatlich eine Anwartschaft
    an eine Kranken oder Pflegeversicherung, ist das abzuziehen?
    Selbstverständlich. Steht ja als Einkommen nicht mehr zur Verfügung.
    Ich bin für jede Information dankbar.
    Gruß

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: kindesunterhalt

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ich werde mich mit dem Jugendamt mal in Verbindung setzen. Die müßten mir ja mit der Berechnung helfen können. Danke !

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: kindesunterhalt

    Hallo,

    also es ist erstmal egal heutzutage, ob man verheiratet war oder nicht, gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht.
    Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Du musst wissen, was dein Ex verdient. 900 Euro hat er Selbstbehalt, alles darüber muss er für den Unterhalt aufbringen.
    Du schaut nun also in die Düsseldorfer Tabelle, schaut beim Netto deines Ex und der Altersstufe 6 - 11 Jahre. Von diesem Betrag ziehst du 82 Euro (die Hälfte des Kindergeldes) ab und hast dann den Unterhalt, den er zahlen muss.
    Beiden Kindern steht der Unterhalt gleichrangig zu, sie sind 100 % gleichberechtigt. Die neue Partnerin spielt dabei keine Rolle weil immer zuerst der Unterhaltsanspruch der Kinder befriedigt werden muss.

    Miete ist im SB mit drin, Schulden, Kredite, Versicherungen kann man vom Netto nicht abziehen. Allerdings berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5 %. Will dein Ex mehr geltend machen, muss er das nachweisen.

    Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass er 2000 Netto hat, stünde eurem Sohn 273 Euro Unterhalt zu, dem anderen Kind 228 Euro...

    Wenn du noch fragen hast, frag einfach.

    Gruß KathaTR

    PS: Dein Ex ist dir gegenüber verpflichtet, über seine Einnahmen Auskunft zu geben.

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: kindesunterhalt

      Danke für die Informationen und die schnelle Antwort.
      Das mein Ex mir gegenüber verpflichtet ist Auskunft zu geben, sieht er anders. Er weigert sich, mir bei der Berechnung "behilflich" zu sein und will es lieber übers Jugendamt mit Titel etc laufen lassen. Mir persönlich soll es recht sein. Ich dachte nur, es wäre unnötig das Ganze über die Ämter laufen zu lassen...zahlen muß er ja so oder so. Danke nochmal

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: kindesunterhalt

        Na wenn er das so will... Das Jugendamt ist sehr knausrig wenn es darum geht, irgendwas geltend machen lassen um das Einkommen zu schmälern...

        Ein Titel ist sehr gut für euch. Lass einen dynamischen Titel machen, dann erhöht sich der Unterhalt immer automatisch wenn eine neue Altersstufe eintritt usw.

        LG KathaTr

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: kindesunterhalt

    Hallo,
    bei einem Berufssoldaten ( oder Zeitsoldat?) sollte man sich eine Jahresverdienstbescheinigung vorlegen lassen. Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld etc. , diesen Betrag auf einen Monat umrechen.
    Damit in die DT, 2. Altersstufe, die Tabelle unterstellt eine U-pflicht gegenüber einer erwachsenen Person und 2 Kindern.
    Da er für die Lebensgefährtin nicht U-pflichtig ist, sind 2 Kinder zu unterhalten, also darf ein Sprung in die höhere Stufe gemacht werden( siehe Erläuterungen zur Tabelle.
    Miete,Versicherungen könnenn icht abgesetzt werden, Kredite nur, wenn sie bereits vor der Geburt des Kindes vorhanden waren.Wegen der Anwartschaft denke ich er ist Zeitsoldat, Kosten der Kranken - u.pflegeversicherung werden in der Regel nicht abgesetzt.Es können wohl auch keine großen Summen sein, da er z.Zt. freie Heilfürsorge hat.

    Mit Gruß

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: kindesunterhalt

    Hallo und vielen Dank für die Anfrage,

    Es gibt in den Bundesländern abweichende Berechnungsregelungen. Hier in NRW gibt die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

    Der KIndesunterhalt in der Gruppe 2 (6 bis 11 jährige) liegt zwischen € 322,- und € 522,- Es wird bestimmt vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Kindesvater. Einkommens mindernt werden die tatsächlichen Fahrtkosten, abzugfähige Schulden, krankheitsbedingte Mahraufwendungen, sowie Unterhaltsverpflichtungen zu weiteren Kindern. € 900,- ist der Selbstbehalt. In diesem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von € 360,- eingerechnet. Beispiel: Durchschnittliches monatliches Einkommen € 1.600,- Incl. Urlaubsgeld; Sonderzahlungen Steuererstattung usw. abzüglich Fahrtkosten und berufsbedingte Aufwendungen = bereinigtes Nettoeinkommen = € 1.450,- Dann berechnet sich das Kindergeld auf € 322,-. Wer bekommt das Kindergeld? Bei den Schulden ist das etwas schwieriger. Denn letzten Badeurlaub mit der neuen Freundin kann hier nicht Berücksichtigung finden. Die Kosten für die neue Wohnung, die jetzt kleiner und kostengünstiger ist schon.

    Dann viel Spaß bei derUnterhaltsverhandlung.

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