kindesunterhalt
Von: , 08.10.2009 22:57 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe vom Vater meines Sohnes schon seit einigen Jahren getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich würde gern wissen, was meinem Sohn an Unterhalt zu steht. Da wir uns damals über die Höhe des Unterhaltes außergerichtlich geeinigt haben, hab ich diesen bisher immer mit Hilfe der Düsseldorfer tabelle berechnet. Allerdings bisher immer den Mindestsatz. Wie kann ich nun ausrechnen, wieviel er denn wirklich zahlen müßte? Ich meine, was muß ich den bei der Berechnung alles berücksichtigen/abziehen? Mein/unser Sohn ist jetzt sieben Jahre alt.Er hat aber noch einen zweiten Sohn, der ein Jahr alt ist. Mit der Mutter lebt er nur zusammen.Ist nicht mit ihr verheiratet, soweit ich weiß.
Spielt der zweite Sohn, oder seine Lebensgefährtin bei der Berechnung eine Rolle?
Kann er Mietzahlungen abziehen?
Evtl. Schulden oder Kredite?
Fahrkosten zur Arbeit?
Zahlungen für Versicherungen, z.B. Lebensversicherung oder für das Auto?
Da er Berufssoldat ist, zahlt er monatlich eine Anwartschaft an eine Kranken oder Pflegeversicherung, ist das abzuziehen?
Ich bin für jede Information dankbar.
