Fällige Maklerprovision
Von: , 14.10.2010 12:10 Uhr
Hallo,
wir möchten gern eine Wohung anmieten, die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt und der Mietvertrag wurde bereits von den Eigentümern und uns unterschrieben.
Somit ist jetzt die Zahlung der Maklercourtage fällig.
Kurz nach Unterzeichnung des Vertrages wurde uns durch den Makler erst mitgeteilt, dass für das gesamte Gebäude ein privater Stromanbieter vorhanden ist und dieser Anbieter im Besitz der Stromzähler -und leitungen ist.
Ein Wechsel zu einem alternativen Stromanbieter ist somit nicht möglich, da durch die Durchlaufgebühren zu hoch sind.
Dies wurde uns vor Abschluß des Vertrages nicht mitgeteilt.
Wie sieht hier die rechtliche Situtaion aus? Wir sind der Ansicht, der Makler hätte uns daraufhin weisen müssen.
Danke für eure Antworten!
