Fällige Maklerprovision

Von: , 14.10.2010 12:10 Uhr

Hallo,

wir möchten gern eine Wohung anmieten, die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt und der Mietvertrag wurde bereits von den Eigentümern und uns unterschrieben.

Somit ist jetzt die Zahlung der Maklercourtage fällig.

Kurz nach Unterzeichnung des Vertrages wurde uns durch den Makler erst mitgeteilt, dass für das gesamte Gebäude ein privater Stromanbieter vorhanden ist und dieser Anbieter im Besitz der Stromzähler -und leitungen ist.

Ein Wechsel zu einem alternativen Stromanbieter ist somit nicht möglich, da durch die Durchlaufgebühren zu hoch sind.

Dies wurde uns vor Abschluß des Vertrages nicht mitgeteilt.

Wie sieht hier die rechtliche Situtaion aus? Wir sind der Ansicht, der Makler hätte uns daraufhin weisen müssen.

Danke für eure Antworten!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fällige Maklerprovision

    Hallo,

    sowas höre ich wirklich zum erstewn Mal...was es nicht alles gibt. Ich denke, das das schon eine wichtige Sache ist, die ggfs. den Gebrauch der MIetsache einschränkt. Aber, wie gesagt, sehr ungewöhnlich.
    Da kann ich leider keinen Rat geben!

    Gruß

    W.B. Hallo,
    eine Wohung anmieten, die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt und der Mietvertrag wurde bereits von
    den Eigentümern und uns unterschrieben.

    Somit ist jetzt die Zahlung der Maklercourtage fällig.

    Kurz nach Unterzeichnung des Vertrages wurde uns durch den
    Makler erst mitgeteilt, dass für das gesamte Gebäude ein
    privater Stromanbieter vorhanden ist und dieser Anbieter im
    Besitz der Stromzähler -und leitungen ist.

    Ein Wechsel zu einem alternativen Stromanbieter ist somit
    nicht möglich, da durch die Durchlaufgebühren zu hoch sind.

    Dies wurde uns vor Abschluß des Vertrages nicht mitgeteilt.

    Wie sieht hier die rechtliche Situtaion aus? Wir sind der
    Ansicht, der Makler hätte uns daraufhin weisen müssen.

    Danke für eure Antworten!

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