muß ich nach wohnungsauszug renovieren
Von: , 19.10.2010 14:27 Uhr
bzw. einen rückbau von tapetten und laminat starten wenn ich die wohnung im totalen rohbau übernohmen habe ?
bzw. einen rückbau von tapetten und laminat starten wenn ich die wohnung im totalen rohbau übernohmen habe ?
bzw. einen rückbau von tapetten und laminat starten wenn ich
die wohnung im totalen rohbau übernohmen habe ?
Nun lieber Stefan das regelt letztendlich alles der Mietvertrag.
Mußte mal genau reinschauen...
Wenn du die Türen für den Laminat gekürzt hast ohne vorher den Vermieter zu fragen, nun dann hast du ein Problem.
Schaue mal in den Vertrag und danach kannst du dich ja noch mal melden...