Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

Von: , 24.10.2010 14:24 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

im Forum konnte mir bis jetzt niemand weiterhelfen :-)

Eintrittsgelder für Konzerte werden ja i.d.R. komplett mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% versteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG).

Beim Verkauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle fallen ja in den meisten Fällen noch System- und Vorverkaufsgebühren an, welche auf den eigentlichen Kartenpreis draufgeschlagen werden.

Werden diese Gebühren als Teil des Eintrittspreises ebenfalls mit 7% versteuert?

Oder setzt sich dann der Eintrittspreis aus zwei verschiedenen Steuersätzen zusammen?

Danke im Voraus,
Jeanette

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

    das müsste getrennt ausgewiesen werden - da bei verschiedenen Gesellschaften die Gebühren steuerbefreit sind und bei anderen halt nicht.

                • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
                  Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

                  Die System u. Vorverkaufsgebühren müssten einen Steuersatz von 19% enthalten statt 7%. Aber dann kommt es auch noch darauf an ob der Vertreiber ein regulärer Unternehmer ist, der nicht als Kleinunternehmer gilt und keine Mehrmehrtsteuer für diese Umsätze abführt oder er eine besondere Regel mit dem Finanzamt hat für den Vertrieb der Eintrittskarten und seine Nebenleistung - Verkauf - den ermäßigten Steuersatz verwenden kann, da ist es am besten man wendet sich an den Vertreiber der E.Karten und fragt nach welcher Steuersatz seine Nebenleistung hat, dann ist man auf der sicheren Seite.
                  Viele Grüße aus BWB
                  renate

                      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
                        Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

                        meineserachtens handelt es sich hier um eine nebenleistung, die ebenfalls mit 7% versteuert wird. Gruß Udo

                • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
                  Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?



                  Jeanette
                  Bundesfinanzhof , V-R-16/09
                  Anhängiges Verfahren vom 20.11.2009

                  FG Berlin-Brandenburg vom 08.04.2009 7 K 5054/05 B

                  Es kommt wohl sehr darauf an, ob es sich um einen vorgegebenen Vorverkaufspreis oder um "refundierte Vorverkaufsgebühren" handelt. In dem Fall hatte das FG Berlin-Brandenburg gesagt, dass diese dem allgemeinen St-Satz unterlägen. Dann sehe ich den anderen Fall mit "festen" Vorverkaufsgebühren, welche nicht abgerechnet werden, als einen Umsatz zu 7%.

                  Man sollte sich das Urteil aber genau ansehen, um den Tatbestand sicher abzustimmen. Hinzu kommt auch, dass Revision eingelegt wurde, die aber noch nicht entschieden ist.

                  Es gibt auch ein Urteil vom Sächsischen Finanzgericht , 5-K-80/03

                  Das behandelt den Fall, dass jemand für ein Reisebüro Opernkarten besorgt. Auch dies war voller St-satz.

                  Ohne eine ganz exakte und umfänglichen Sachverhalts-darstellung kann man wohl kaum richtig drauf eingehen. Dafür ist das Thema leider zu kompliziert. Sie sollten daher einen Steuerberater mit der Prüfung im konkreten Fall beauftragen.

                  Viele Grüße
                  Wolfgang


                  Urteil vom 06.02.2008

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

        Sorry, aber darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht und -ehrlich- finde ich auch nicht für notwendig.
        Nichts für ungut, diese Frage wirft für mich nicht die Mühe des Nachfragens auf. Kann ich also nicht beantworten.
        Hoffe, andere helfen hier weiter.
        Gruß
        Suse

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

    Hallo !
    Wenn ein anderer als der Veranstalter den Vorverkauf besorgt, erhält er dafür eine Provision. Diese wird als separate Leistung vereinbart und ausgewiesen, damit nicht der ganze Betrag zum Regelsatz 19% umsatzsteuerpflichtig wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Zingelmann

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

          Antwort derzeit leider nicht möglich

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

        Hallo Jeanette

        Die System- und Vorverkaufsgebühr sind steueerliche Nebenleistung zu den Eintrittskarten und unterliegen somit auch der 7% USt. weiter Infos auch unter www.asg-steuer.de

        Schöne Grüße naus dem Maintal
        Kreuzer Michael

  3. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

    Hallo Jeanette,

    längst nicht alle Eintrittskarten werden mit 7% besteuert.
    Entscheidend ist immer, ob es sich dabei um eine anerkannte künstlerische Darbietung handelt.

    Doch nun zur eigentlichen Frage:

    Es gilt hier der Merksatz

    "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung"

    Das heißt, kommen da noch irgendwelche VVK-Gebühren oder sonstiges oben drauf, so enthält der Gesamtpreis doch immer 7% Umsatzsteuer, weil diese Gebühren nur die Nebenleistung zur Hauptleistung Konzert ist.

    Ein einleuchtendes Beispiel hierfür sind Lebensmittel in Konservendosen. Die Dose an sich müsste mit 19% versteuert werden, sie ist hier aber Nebenleistung zur Hauptleistung Lebensmittel und nunterliegt damit auch dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

    Gruß
    Lawrence

  4. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

    Liebe Jeanette,
    ein uebeaus leidiges Thema.
    Es handelt sich tatsaechlich um verschiedene Leistungsen, d.h. dann auch verschiedene Hebesaetze. Eintrittskarten 7%, damit zusammenhaengende weitere Leistungen 19%, kurioserweise auch das (eigentlich steuerfreie) Porto Zur Sicherheit also lieber getrennt auffuehren. Vor diesem Problem stehen ja auch die schlauen Hotels, die sich mit den veschiedenen Hebesaetzen fuer Uebernachtung und Fruehstueck einen Baerendienst erwiesen haben.

    Ich habe mal vor Jahren ueber eine angebliche Vereinfachungsregel was gehoert, dass man alles unter einen einheitlichen Hebesatz z.B. beim Buchvesand stellen darf, finde das aber nicht mehr. Also nicht drauf verlassen, sondern getrennt berechnen.

    Benhard

        • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
          Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

          Hallo Janette,

          tut mir leid. Hat etwas gedauert. M.W. unterliegt die Vorverkaufsgebühr dem Regelsteuersatz. Mal gucken, ob das mit dem Link klappt.

          http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_1834_vor...

          Viele Grüße

          Charly

            • Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
              Re: Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren?

              Hallo,

              sorry das ich mich erst jetzt äußern kann.

              Im Umsatzsteuerrecht teilt die Nebenleistung (Gebühren) das Schicksal der Hauptleistung (Eintrittsgeld). Somit fallen dafür auch nur 7 % an.

              Ich hoffe ich konnte helfen.

              MfG

              Sven Duwe

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