erbrecht

Von: , 16.10.2009 00:12 Uhr

Guten Tag,

ich hab da mal ne Frage. Ich hab von meinem Opa als Alleinerbin jede Menge geerbt. Davon hab ich mir ein Haus gekauft und der Rest liegt auf Festgeld- und Tagesgeldkonten.
Nun lebe ich mit meinem Lebensgefährten zusammen in meinem Haus und mache mir Gedanken über ein Testament.
Das Problem ist... ohne Testament wäre meine Mutter Alleinerbin, sollte mich das Zeitliche segnen. Das will ich aber verhindern, da die familiäre Situation mehr als angespannt ist.
Ach so, zur Erklärung, mein Vater war der einzige Sohn meiner Großeltern. Mein Vater verstarb aber bereits 1985. Ich als einzige Tochter/Enkelin war also Alleinerbin.
Zurück zur Frage... kann ich meine Mutter quasi enterben? Ich möchte nämlich nicht, dass sie... falls mir mal was zustößt, sich das Haus und das ganze Geld einverleibt. Die hat sich nämlich die letzten Jahre einen Dreck um mich gekümmert.
Kann ich meinen Lebensgefährten als Erben einsetzen?
Wenn ja, wie formuliere ich das im Testament?

Vielen Dank im Voraus
Sandra

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Dr. Wolfgang Buerstedde nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: erbrecht

    Herzlich möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken.

    Zunächst zweifele ich daran, dass Sie Alleinerbin nach Ihrem Vater geworden sind. Ihre Mutter hat nichts bekommen?

    Aber hierauf kommt es für Ihre Frage auch wohl nicht an.

    Durch Erbvertrag oder Testament können Sie Ihren Lebensgefährten als Erben einsetzen.

    Da ich dem Ausdruck "Lebensgefährte" entnehme, dass Sie mit diese nicht verheiratet sind, besteht das Risiko, dass Ihr Lebensgefährte dann aber, vom Fiskus erheblich besteuert wird. Jedenfalls ein Drittel von dem, was Sie ihm zukommen ließe (abüglich der Freibeträge).

    Insoweit sollte Sie Ihre Nachlassplanung gerade auch unter dem erbschaftssteuerlichen Aspekt angehen.
    Hier kann ich Ihnen nur empfehlen, dies mit einem auf Erb- und Erbschaftsteuerrecht spezialiersten Anwalt zu besprechen.

    Inbesondere Fragen der Vorwegerbfolge sollten angesprochen weden.

    Nicht vergessen sollten Sie auch Vorsorgemaßnahmen, wie Vollmachten, Patientenverfügung, u.a.

    Zum erbrechtlichen Teil finden Sie weitere Ausführungen unter: http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

    Zur Vorsorge - insbesondere zur Errichtung eines Vorsorgeordner unter: http://www.vorsorgeordnung.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Wolfgang Buerstedde
    Rechtsanwalt
    Brunnenallee 31a
    53332 Bornheim-Roisdorf
    Tel. +49 2222-93118-0
    Fax. +49 2222-93118-2

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: erbrecht

    Hallo Sandra, um sicher zu gehen, empfehle ich einen Notarbesuch mit Beratung und evtl. Testamentsabschluss. da in diesem Fall eine Enterbung der Mutter nicht so einfach sein wird. Hierfür benötigt man gute Gründe und stichhaltige Beweise. MfG Löwenkind
    Guten Tag,
    ich hab da mal ne Frage. Ich hab von meinem Opa als
    Alleinerbin jede Menge geerbt. Davon hab ich mir ein Haus
    gekauft und der Rest liegt auf Festgeld- und Tagesgeldkonten.
    Nun lebe ich mit meinem Lebensgefährten zusammen in meinem
    Haus und mache mir Gedanken über ein Testament.
    Das Problem ist... ohne Testament wäre meine Mutter
    Alleinerbin, sollte mich das Zeitliche segnen. Das will ich
    aber verhindern, da die familiäre Situation mehr als
    angespannt ist.
    Ach so, zur Erklärung, mein Vater war der einzige Sohn meiner
    Großeltern. Mein Vater verstarb aber bereits 1985. Ich als
    einzige Tochter/Enkelin war also Alleinerbin.
    Zurück zur Frage... kann ich meine Mutter quasi enterben? Ich
    möchte nämlich nicht, dass sie... falls mir mal was zustößt,
    sich das Haus und das ganze Geld einverleibt. Die hat sich
    nämlich die letzten Jahre einen Dreck um mich gekümmert.
    Kann ich meinen Lebensgefährten als Erben einsetzen?
    Wenn ja, wie formuliere ich das im Testament?

    Vielen Dank im Voraus
    Sandra

  3. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: erbrecht

    Hallo,

    die Sache ist ganz einfach:
    1. entweder handschriftliches Testament (wirklich alles nur mit eigener Hand geschrieben, sonst ungültig:
    Testament
    Ich, Frau.........geb. am ...wohnhaft....
    setze hiermit meinen Lebensgefährten, Herrn .....geb. am .......
    zu meinem alleinigen Erben ein.
    Ort, Datum
    volle Unterschrift.

    vorsicht, darf nicht verloren gehen!

    Oder:
    2. Sie suchen einen Notar auf und lassen das Testament von diesem genauso formulieren.
    Sie müssen ihre Werte nicht angeben, auch nicht sagen, dass Ihnen ein Haus gehört. Einfach nur ein Testament gemacht haben wollen. Lügen Sie und geben den Wert ihres gesamten Vermögens mit z.B. 40.000,00 € an. Dannn ist das Testament auch nicht so teuer. Es soll bei Gericht hinterlegt werden. Dann ist es in jedem Fall sicher hinterlegt.
    Ein notarielle Testement ist immer gültig, auch wenn die Wertangabe nicht stimmt! Diese ist nämlich nur zur Kostenberechnung von Nöten.
    Übrigens: Aufgrund eines notariellen Testamentes kann sich Ihr Lebensgefährte sofort in das Grundbuch als neuen Eigentümer eintragen lassen. Auch bei den meisten inländischen Banken wird kein Erbschein benötigt, so dass Ihr Lebensgefährte sich diese Kosten, die nämlich nach dem korrekten Wert errechnet werden und dann hoch sein können, ersparen kann. Vielleicht erteilen Sie unabhängig davon bei den Banken eine "Verfügung zugunsten Dritter". Dann wird das Konto mit Ihrem Tod sofort auf den Lebensgefährten umgeschrieben.
    NOch ein Hinweis: Die Mutter hat aber auf jeden Fall einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, wenn Sie vor ihr versterben sollten, dieser ist die Hälfte vom Erbe.
    Nur wenn Sie sich ganz sicher in Ihrer Partnerschaft sind, können Sie z.B. vom Haus 1/2 Anteil schon vorab übertragen. Nach Ablauf von 10 Jahren hat die Mutter daran dann keinen Pflichtteils(ergänzungs)anspruch mehr.
    So, das war`s wohl.
    MfG
    PB

  4. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: erbrecht

    Guten Tag,

    Tja Sandra, da die ist eine sehr komplizierte Frage und Gelegenheit ich rate dir zu einen richtigen Rechtsberater dich zu wenden.
    Leider ich kann ja nicht weiterhelfen.

    Gruss

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